Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Da Kinder jeden Alters auf Reisen ein Ausweisdokument benötigen, können Erziehungsberechtigte zwischen einem Personalausweis oder Reisepass wählen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise mit Ihren Kindern benötigen. (siehe unter dem Punkt "weiterführende Informationen"). Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig und können bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter/ ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene "Erklärung zum Sorgerecht" vorlegen (siehe unter dem Punkt "Downloads"). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu. Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.

    Online-Dienst

    Ausweisdokumente für Kinder

    ID: L100002_123483816

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf der "Homepage" des Einwohneramtes der Stadt Paderborn. Sie erreichen uns zur Zeit in der Stadtverwaltung Paderborn an der Bahnhofstraße sowie im Bürgerservice Schloß Neuhaus und Elsen. Die Standorte finden Sie unter den jeweiligen "Dienstleistungen der Einrichtung". Die auf dieser Seite genannten Öffnungszeiten beziehen sich auf den Standort in der Innenstadt. Das Einwohneramt am Standort Bahnhofstraße 50 sowie der Bürgerservice in Schloß Neuhaus und Elsen stehen Ihnen nach vorheriger Terminreservierung zur Verfügung. Wegbeschreibung Einwohneramt Bahnhofstraße Bitte nutzen Sie für Ihre Terminreservierung die Online-Terminvereinbarung. Für eine telefonische Terminreservierung nutzen Sie bitte die Rufnummer 05251 88-11188. Aufgrund einer erhöhten Terminnachfrage kann es zu Wartezeiten bei der Gesprächsannahme und Terminvergabe kommen. Unser umfangreiches Aufgabenspektrum finden Sie unter "Dienstleistungen der Einrichtung". Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für den Bereich des Einwohneramts erhalten Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    EG

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder den alten Kinderreisepass (auch wenn das Dokument ungültig ist) gültiges Ausweisdokument des/der anwesenden Sorgeberechtigten die Erklärung zum Sorgerecht ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden Biometrische Passbilder:Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Beantragung zwingend erforderlich. Hinweis: Die Produktionszeit für normale Reisepässe bei der Bundesdruckerei liegt aktuell bei 10 Wochen. Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen? Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Herstellung des Ausweisdokumentes dauert bei der Bundesdruckerei in Berlin ca. 10 Wochen. Eine gesonderte Benachrichtigung zur Abholung erfolgt nicht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokument des Kindes verloren/wiedergefunden: Meldungen über Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kinderreisepass, mit Kindern verreisen, Urlaub, Ausstellung, Passbehörde, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Bürgeramt, Identifikation, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English