Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Ein Kinderreisepass kann vor Ablauf für ein weiteres Jahr verlängert werden (bis maximal 12. Lebensjahr), wenn eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei gemeinsam zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage eines Nachweises über das alleinige Sorgerecht notwendig. Das Kind und wenigstens ein sorgeberechtigter Elternteil müssen bei der Beantragung grundsätzlich persönlich (mit Termin) erscheinen.Für einen Termin rufen Sie uns an.Wichtiger Hinweis: Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes (siehe die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes).

    Online-Dienste

    Kinderreisepass beantragen

    ID: L100002_123658528

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Reisepass beantragen (auch Express)

    ID: L100002_123656551

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden) Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten der antragstellenden Person(en) bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten (bei alleiniger Antragstellung eines Erziehungsberechtigten) in besonderen Fällen der Nachweis über den Besitz des alleinigen Sorgerechts wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei) Von der Biometrie des Bildes kann bei Kindern unter 10 Jahren in einigen Punkten abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.Formular: Bei gemeinsamen Sorgerecht genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    grundsätzlich innerhalb einer Woche oder nach Absprache

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English