Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörige, die in der Gemeinde Kalletal ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei der Bürgerberatung beantragen. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach circa drei bis vier Werktagen.

    Online-Dienst

    Reisepass beantragen (auch Express)

    ID: L100002_121917185

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Test Zusatz

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass) Geburtsurkunde (ggf.) Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Aktuelles (nicht älter als drei bis sechs Monate) biometrisches Lichtbild (Anforderungen: Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei) Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren: Vor Vollendung des 18. Lebensjahres genügt es, wenn zusätzlich zum Kind ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister nocht nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde. Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftverkerk)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Passes http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html Gültigkeitsdauer http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__5.html Lichtbild http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__5.html Gebühren http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass: circa drei bis vier Wochen Expressreisepass: innerhalb von circa drei bis vier Werktagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragstellung bei geplanter Eheschließung Antragstellende, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur, wenn zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokuments besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich). Bei der Antragstellung, die frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergeben. Der Pass kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgt die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English