Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenAufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01.01.2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit! Ab dem 01.01.2024 benötigen Kinder für Reisen ins Ausland einen Personalausweis oder Reisepass. Dies ist abhängig von Ihrem Reiseziel. Falls Sie in ein Land reisen möchten, welches nicht zur EU zählt, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Personalausweise oder Reisepässe

    Online-Dienst

    Kinderreisepass beantragen

    ID: L100002_123894271

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung III - Ordnungsamt und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 UhrDonnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr14.00 Uhr bis 17.30 UhrFreitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@ladbergen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergenalter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des KindesEinverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigtenaktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mmDas Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde LadbergenGebühr: 6 Euro für die Verlängerung der GültigkeitsdauerGebühr: 13 Euro für die Ausstellung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kinderreisepass, mit Kindern verreisen, Urlaub, Ausstellung, Passbehörde, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Bürgeramt, Identifikation, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English