Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinderreisepässe können seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.Dennoch möchten wir die entsprechende Dienstleistungsseite eine Zeit lang weiterhin beibehalten und diese zur reinen Informationsseite umfunktionieren.Der "Kinderreisepass" wurde gesetzlich abgeschafft. Stattdessen gibt es für Reisen außerhalb der EU seit dem 01.01.2024 nur noch den elektronischen Reisepass.

    Online-Dienst

    Kinderreisepass beantragen

    ID: L100002_121810768

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Krefeld Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kinderreisepass, mit Kindern verreisen, Urlaub, Ausstellung, Passbehörde, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Bürgeramt, Identifikation, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English