Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind je nach Land verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein Kinderreisepass als Passersatz ausgestellt. Für einige Länder ist auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass erforderlich. Aufgrund der ständigen Änderungen der Bestimmungen ist es ratsam, im Einzelfall beim Bürgerbüro bzw. der entsprechenden Botschaft nachzufragen. Der Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt und ist für 1 Jahr und nach Verlängerung längstens bis zum 12. Lebensjahr gültig.Bei jeder Antragstellung und Verlängerung muss das Kind persönlich anwesend sein. Als Identitätsnachweis wird die Geburtsurkunde, oder wenn vorhanden, der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass benötigt.Eine Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist bei der Beantragung vorzulegen. Sollte sich ein Elternteil durch Vollmacht vertreten lassen, muss dem Bevollmächtigten der Pass oder Personalausweis im Original mitgegeben werden.Ist die Ehe der Eltern geschieden ist das Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.Bei nichtverheirateten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Sorgeerklärung vorzulegen.Aussiedler haben bei erstmaliger Ausstellung den Registrierschein/die Namenserklärung (§94 BfVG) zur Antragstellung vorzulegen.

    Online-Dienst

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen für Ennepetal, Stadt der Kluterthöhle

    ID: L100002_121599038

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Fax: 02333 - 979 263

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    - Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)- Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes (nur bei Ausstellung des ersten Ausweisdokumentes oder zur Datenkorrektur im Melderegister)- Sorgerechtserklärung (nur bei alleinigem Sorgerecht)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Kinderreisepass (Gültigkeit 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr)Betrag: 13,00 €Verlängerung des Kinderreisepasses 6,00 €Bearbeitungsdauer Sofort

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Pass, Wohnort, Zuzug, Kinderreisepass, Reisepaß, Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de