Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung zu Kinderreisepässen Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert hierzuDas Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Ebenso ist für die Einreise eines Kindes in einen anderen Staat ein Reisedokument erforderlich.Möglichkeiten Ausstellung eines Kinderreisepasses (bis 31.12.2023) Ausstellung eines Reisepasses Ausstellung eines Personalausweises Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen.Sie finden Hinweise zu den Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt.Antragsteller*in Der Antrag auf Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung eines (Kinder-)Reisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden (gemeinsames Sorgerecht). Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen Antrag und Pass selbst unterschreiben. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, wird die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis benötigt. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts sollte bei der Antragstellung vorgelegt werden.Gültigkeitsdauer Ein Jahr Der Pass gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

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    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    ID: L100002_123926322

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Passgesetz (PassG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Pass, Wohnort, Zuzug, Kinderreisepass, Reisepaß, Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de