Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
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    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Kinder, die ins Ausland außerhalb der EU verreisen, benötigen einen biometrischen Reisepass (elektronisch mit Chip). Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden. Das Bürgerbüro der Stadt Espelkamp berät bei offenen Fragen. Ansonsten finden Sie Informationen zum Reisepass für Kinder auf der Website des BMI.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Espelkamp (Landkreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Typisierung

    2/3

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 17.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Pass, Reisepaß, Kinderreisepass, Zuzug, Änderung, Wohnort, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024