Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Ein Kinderreisepass kann vor Ablauf für ein weiteres Jahr verlängert werden (bis maximal 12. Lebensjahr), wenn eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei gemeinsam zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage eines Nachweises über das alleinige Sorgerecht notwendig. Das Kind und wenigstens ein sorgeberechtigter Elternteil müssen bei der Beantragung grundsätzlich persönlich (mit Termin) erscheinen.Für einen Termin rufen Sie uns an.Wichtiger Hinweis: Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes (siehe die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes).

    Online-Dienst

    Kinderreisepass beantragen

    ID: L100002_123658516

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden) Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten der antragstellenden Person(en) bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten (bei alleiniger Antragstellung eines Erziehungsberechtigten) in besonderen Fällen der Nachweis über den Besitz des alleinigen Sorgerechts wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei) Von der Biometrie des Bildes kann bei Kindern unter 10 Jahren in einigen Punkten abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.Formular: Bei gemeinsamen Sorgerecht genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Paßgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/index.htmlLichtbild und Gebühren https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/index.html

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    grundsätzlich innerhalb einer Woche oder nach Absprache

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Pass, Wohnort, Zuzug, Kinderreisepass, Reisepaß, Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de