Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtige Hinweise zur Nutzung von Speed-Capture (digitale Erfassung biometrischer Daten)Was kann ich mit Speed-Capture machen? Sie können mit dem Gerät alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) für Ihr Ausweisdokument selbst erfassen.Das können Sie vor Ihrem Termin selbstständig am Speed Capture-Gerät machen.Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert.Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt.Wo kann ich Speed-Capture nutzen? Die Erfassung und der Abruf sind ausschließlich im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste in der Innenstadt (DLZ) - Südwall 2-4 - möglich.Sie benötigen dann einen Termin im DLZ, um das Ausweisdokument zu beantragen, für welches Sie die biometrischen Daten erfasst haben.Was kostet mich das? Der Service kostet 6,00 € und Sie brauchen kein Lichtbild mehr mitzubringen!Wer kann Speed-Capture benutzen? Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung erst ab einer Körpergröße über 1,20 Meter.Rechtlicher Hinweis: Die Erfassung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) erfolgt durch den Betreiber des Selbstbedienungsterminals "Speed-Capture" (www.ausweis-automat.de) im Auftrag und nach Weisung der Stadt Dortmund, bevor diese Zugriff auf die Daten zur weiteren Bearbeitung erhält.Allgemeine Informationen Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.Als Passersatz ist im Bereich der Europäischen Union grundsätzlich auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis (siehe Serviceseite zum Personalausweis) zugelassen.Ob mit einem Passersatzpapier auch die Einreise in andere Staaten oder Drittstaaten gestattet wird, ist vor Reiseantritt von Ihnen zu prüfen.Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber können sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates bzw. des Reiseveranstalters erkundigen oder diese auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen.Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.Bearbeitungsdauer: Ungefähr acht bis zehn WochenWird der Pass früher benötigt, ein Express-Reisepass (Aufschlag: 32,00 Euro) beantragt werden. Bearbeitungsdauer: Ungefähr vier TageIn eiligen Ausnahmefällen kann mit entsprechendem Nachweis grundsätzlich auch sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.Antragstellung Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten.Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich.Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles, biometrisches Lichtbild (außer bei Nutzung des "Speed Capture"-Gerätes in der Innenstadt) erforderlich.Menschen mit Behinderungen, Kranke bzw. Menschen die aus körperlichen Gründen nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Rufnummer: 0231 50-13 33 2).Minderjährige Minderjährige*r muss grundsätzlich immer persönlich erscheinen.Aushändigung des Dokuments erfolgt später nur an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.Gemeinsames SorgerechtBeide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen. Falls nicht persönlich anwesend, werden diese Unterlagen benötigt: Von beiden Elternteilen unterzeichneter Antrag und Ausweiskopie(n) der nicht anwesenden Person(en).Wenn beide Elternteile verhindert sind, muss der Antrag durch einen Erklärungsboten (z. B. Großeltern oder sonstige Verwandte) überbracht werden. In diesem Fall muss der Erklärungsbote durch die Eltern bevollmächtigt werden.Unverheiratete oder geschiedene ElternZustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Es ist der Beschluss des Familiengerichts vorzulegen.Abholung Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben).Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt: Abholung in Aplerbeck).Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin (siehe Internetlink unten "weitere Informationen zur Leistung")Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.Die Ausgabe des Reisepasses hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Nur bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.Bewilligungszeitraum/ GültigkeitsdauerDer Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.Gültigkeitsdauer Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs JahreAb Vollendung des 24. Lebensjahres: Zehn JahreRechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    ID: L100002_123926308

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

    Fax: +49 231 50-26555

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
      • Personalausweis
      • Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
    • Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

    Voraussetzungen

    • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. acht bis zehn Wochen. Expresspässe werden in der Regel nach 4 Tagen ausgestelllt. Wenn Sie einen Pass früher benötigen, so kann Ihnen kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Ausstellung

    • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    • Weitere mögliche Kosten:

    für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.

    Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: Gebühr 8.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 101.00 EUR bis 171.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 123.00 EUR bis 193.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 68.50 EUR bis 106.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 90.50 EUR bis 128.00 EUR

    Vorläufiger Reisepass: Erstattung ab 52.00 EUR bis 70.00 EUR

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre gültig)Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 70,00 € (10 Jahre gültig)Expresszuschlag: 32,00 €Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (max. 1 Jahr gültig)Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, Verlust, verloren, Diebstahl, vorläufiger Reisepass, Ausland, Verloren, Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English