Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen). Der Reisepass muss in der Regel in der Kommune beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist. Hinweise Ab 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Es muss ein normaler Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein.

    Online-Dienst

    Reisepass Ausstellung und Änderung

    ID: L100002_123703603

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
      • Personalausweis
      • Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
    • Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, ansonsten der Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads), Personenstandsurkunde Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder Heiratsurkunde und ggf. Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind) bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein und gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (Vertriebenenausweis und Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro). Anforderungen an das Lichtbild schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter Downloads). Wichtig bei Kinderreisepässen Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes ist zwingend erforderlich! Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres! Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen. Vorher ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Passes § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG) Gültigkeitsdauer § 5 Passgesetz (PaßG) Lichtbild § 5 Passverordnung (PassV) Gebühren § 15 Passverordnung (PassV)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Beantragung Ihres Reisepasses wird dieser zu Ihrer Meldebehörde geschickt. Dort können Sie ihn anschließend abholen.

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Ausstellung

    • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    • Weitere mögliche Kosten:

    für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.

    Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: Gebühr 8.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 101.00 EUR bis 171.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 123.00 EUR bis 193.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 68.50 EUR bis 106.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 90.50 EUR bis 128.00 EUR

    Vorläufiger Reisepass: Erstattung ab 52.00 EUR bis 70.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass verloren / Reisepass wiedergefunden Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten. Fingerabdrücke: Bei Beantragung Ihres Reisepasses werden Ihre Fingerabdrücke aufgenommen. Diese werden ausschließlich auf dem Chip in Ihrem Reisepass gespeichert. Mehr Informationen zu den Chipdaten finden Sie im weiteren Text. In der Regel werden die Fingerabdrücke von Ihrem rechten und linken Zeigefiger aufgenommen. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist Pflicht. Von der Pflicht befreit sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus dauerhaften medizinischen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben können. Informationen zu den Chip-Daten Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken. Bei der Passbehörde Löschung bis spätestens nach Aushändigung des Reisepasses. Kein Abgleich mit Datenbanken. Auslesen des Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden). Der Passinhaber kann die Chipdaten in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, Verlust, verloren, Diebstahl, vorläufiger Reisepass, Ausland, Verloren, Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English