Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen. Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss zunächst beim zuständigen Konsulat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert werden. Dies geschieht durch die Meldebehörde. Erst wenn diese vorliegt und keine Versagungsgründe vorliegen, kann der Antrag abschließend bearbeitet werden. Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden finden Sie unter "benötigte Unterlagen". Ohne diese in ein Antrag nicht möglich. Reisepässe können auch im Expressverfahren beantragt werden. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Konsulates vorliegt, liegt die Dauer der Zustellung bei ca. 4 bis 5 Werktagen. Eine Garantie für die pünktliche Lieferung kann nicht übernommen werden, da die Herstellung von der Bundesdruckerei in Berlin vorgenommen wird. Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Ihnen ist die Rückkehr nach Deutschland nicht möglich, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

    Online-Dienst

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    ID: L100002_121771653

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
      • Personalausweis
      • Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
    • Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Biometrisches Lichtbild, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Geburtsurkunde, Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname), Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis), Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (Meldebescheinigung mit Angabe Staatsangehörigkeit), Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Voraussetzungen

    • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen Es können alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden Bei Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern eine schriftliche Zustimmung erteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Ausstellung

    • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Monat (Reisepass, ca.)5 Tagen (Expressreisepass (keine Garantie))

    Kosten

    • Weitere mögliche Kosten:

    für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.

    Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: Gebühr 8.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 101.00 EUR bis 171.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 123.00 EUR bis 193.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 68.50 EUR bis 106.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 90.50 EUR bis 128.00 EUR

    Vorläufiger Reisepass: Erstattung ab 52.00 EUR bis 70.00 EUR

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass für Deutsche die im Ausland leben ab 24 Jahren: 140,00€ Zahlungsziel: bei BeantragungExpresseisepass für Deutsche die im Ausland leben ab 24 Jahren: 172,00€ Zahlungsziel: bei BeantragungReisepass für Deutsche die im Ausland leben unter 24 Jahren: 75,00€ Zahlungsziel: bei BeantragungExpressreisepass für Deutsche die im Ausland leben unter 24 Jahren: 107,00€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, Verlust, verloren, Diebstahl, vorläufiger Reisepass, Ausland, Verloren, Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English