Den Bearbeitungsstatus des Reisepasses können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.
Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen. Nach § 19 PassG ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält. Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält. Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat den Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu erbringen. Eine Ausstellung durch die Burggemeinde Brüggen als örtlich nicht zuständige Behörde erfolgt nur in absoluten Ausnahmefällen bei Nachweis eines wichtigen Grundes im Sinne des § 19 Absatz 4 PassG. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen außerhalb der EU mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird. Die Änderung von Reisepässen ist kostenlos. Express-ReisepassFalls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgerservice beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden. Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen und wird innerhalb von 72 Stunden geliefert. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Vorläufiger ReisepassWird sofort ein Reisepass benötigt, kann ein vorläufiger Pass ausgestellt werden. Verlust des Reisepasses Sie müssen eine Verlustanzeige unterschreiben. Dies können Sie persönlich im Bürgerservice oder mit dem unten angeführten Antragsassistenten vornehmen, einen noch vorhandenen Lichtbildausweis (Führerschein oder Personalausweis) mitbringen, wenn Sie sofort einen Passersatz - vorläufiger Pass - benötigen, muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandter (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder) mit, der Ihre Identität bestätigen kann.