Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, enthält Ihr bisheriger Reisepass eine unzutreffende Angabe. Somit ist er automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.

    Namensänderungen kommen beispielsweise vor bei:

    • Heirat und Scheidung
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung

    Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. In der Regel wird er dort eingezogen.

    Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.

    Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123370020

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • bei
      • Heirat: Eheurkunde
      • Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
      • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
      • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen,  sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
      • wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
      • bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.

    Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden) Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)Von der Biometrietauglichkeit des Fotos kann bei Kindern untern 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein. Wichtig bei Minderjährigen Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes sind zwingend erforderlich. Die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten muss vorgelegt werden. Einen Vordruck dazu können Sie unter Downloads herunterladen. Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.  
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig sind, ist eine persönliche Vorsprache für die Antragstellung erforderlich! Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.

    Fristen

    Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei kann acht bis zehn Wochen betragen. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Dann kann der Reisepass nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden.

    Kosten

    Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 70.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 92.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 102.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 124.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 69.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 91.50 EUR

    Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: Gebühr 26.00 EUR

    Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: Gebühr 6.00 EUR

    Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 31.00 EUR

    Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 44.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:
    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Fingerabdrücke:
    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Alter Reisepass:
    Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

    Verlobung:
    Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorläufiger Reisepass Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses sind von Ihnen geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Antragstellung bei geplanter Eheschließung Antragsteller*innen, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur , sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich). Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt. Der Pass kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden. Alternativ erfolgt die Ausgabe nach Vorlage der Heiratsurkunde im Bürgerbüro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Heirat, Lebenspartnerschaft, Namensänderung, Nachname, Reisepaß, Reisepass ändern wegen Scheidung, Aufhebung, Scheidung, Änderung, Name

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de