Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, enthält Ihr bisheriger Reisepass eine unzutreffende Angabe. Somit ist er automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.

    Namensänderungen kommen beispielsweise vor bei:

    • Heirat und Scheidung
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung

    Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. In der Regel wird er dort eingezogen.

    Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.

    Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Expressreisepass: Benötigen Sie sehr dringend einen Reisepass, kann der Antrag im Expressverfahren gestellt werden. Dieser ist gewöhnlich nach 3-4 Werktagen gedruckt und abholbereit (ohne Gewähr). Es sind die gleichen Unterlagen wie beim "ePass" mitzubringen. Der vorläufige Reisepass: Sollte auch die kurze Bearbeitungszeit für den Expresspass (3 Werktage) nicht ausreichen, kann Ihnen in dringenden Notfällen ein vorläufiger Reisepass durch das Bürgerbüro ausgestellt werden. Die besondere Eilbedürftigkeit ist der Passbehörde nachzuweisen. Die Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses beträgt max. 1 Jahr. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes. Zum Beispiel ist die Einreise in die USA mit einem vorläufigen Reisepass nur mit Visum möglich. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung des "e-Passes" mitzubringen.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123599047

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • bei
      • Heirat: Eheurkunde
      • Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
      • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
      • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen,  sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
      • wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
      • bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.

    Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Reisepass (auch wenn er ungültig ist) Alter Kinderreisepass Personalausweis (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit. Sollte kein anderes Lichtbilddokument vorhanden sind, muss durch eine dritte Person unter Vorlage eines Ausweises eine Personenfeststellung vorgenommen werden.) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde Biometrisches Lichtbild (optional besteht die Möglichkeit, bei einer Körpergröße ab 140 cm dieses an einem Fototerminal im Bürgerbüro im Ortsteil Rheda aufzunehmen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 6,00 €.) Bei einer Antragstellung von minderjährigen Personen muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen. Sind Sie alleine sorgeberechtigt, benötigen Sie hierüber einen entsprechenden Nachweis (z. B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung des Jugendamtes). Besteht eine Betreuung, benötigen Sie die Bestellungsurkunde. Für die Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Personen steht Ihnen in der Rubrik "Downloads" ein Vordruck zum Herunterladen zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind mit einer Wohnung in Rheda-Wiedenbrück gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Passgesetz (PassG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.  
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie im Bürgerbüro stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Wir benötigen Ihre Fingerabdrücke und Ihre eigenhändige Unterschrift, weshalb Sie sich nicht vertreten lassen können.

    Fristen

    Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass: ca. 8 - 10 Wochen Expressreispass: 3 - 4 Werktage Vorläufigen Reisepass: Ausstellung direk vor Ort

    Kosten

    Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 70.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 92.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 102.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 124.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 69.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 91.50 EUR

    Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: Gebühr 26.00 EUR

    Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: Gebühr 6.00 EUR

    Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 31.00 EUR

    Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 44.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:
    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Fingerabdrücke:
    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Alter Reisepass:
    Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

    Verlobung:
    Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepässe können nicht verlängert werden. Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass für 6 Jahre ausgestellt. Bei Beantragung ab Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass für 10 Jahre ausgestellt. Sie müssen Ihren alten Reisepass vorlegen, wenn die Meldebehörde Ihnen den neuen "e-Pass" aushändigt. Auf Wunsch wird Ihnen der durch die Ausgabestelle entwertete Pass als Andenken zurückgegeben. Haben Sie Ihren Reisepass verloren, so teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit. Ist er Ihnen gestohlen worden, so wenden Sie sich bitte an die Polizeiwache Rheda-Wiedenbrück, Hauptstraße 96, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Heirat, Lebenspartnerschaft, Namensänderung, Nachname, Reisepaß, Reisepass ändern wegen Scheidung, Aufhebung, Scheidung, Änderung, Name

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de