Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, enthält Ihr bisheriger Reisepass eine unzutreffende Angabe. Somit ist er automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.

    Namensänderungen kommen beispielsweise vor bei:

    • Heirat und Scheidung
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung

    Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. In der Regel wird er dort eingezogen.

    Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.

    Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis: Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt momentan ca. 8-10 Wochen in Anspruch! Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Unverbindliche aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html ). Achten Sie darauf, dass einige Staaten eine längere Gültigkeit des Reisepasses verlangen. Über die jeweiligen Sonderregelungen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft. Antragstellung Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein). Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich. Wenn Sie in Wassenberg nur eine Nebenwohnung haben, sollten Sie den Antrag zweckmäßigerweise bei dem Einwohnermeldeamt am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen. Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende). Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage). Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen. Namensänderung durch anstehende Eheschließung Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen. Den Reisepass müssen Sie nicht selbst abholen. Sie können sich durch eine andere volljährige Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) mitbringen.

    Online-Dienst

    Reisepass/ePass

    ID: L100002_123790171

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    Termine für das Einwohnermeldeamt können online über die Terminbuchungsseite oder auch telefonisch unter 02432/4900-0 vereinbart werden (Kontingent ist begrenzt). Zudem besteht jedoch die Möglichkeit, ohne Termin das Rathaus aufzusuchen. In diesem Fall kann mit einer Wartezeit zu rechnen sein.

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-310

    Fax: 02432 4900-119

    E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • bei
      • Heirat: Eheurkunde
      • Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
      • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
      • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen,  sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
      • wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
      • bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.

    Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein aktuelles und biometrisches Lichtbild Bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass in den letzten 10 Jahren nicht in Wassenberg ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit Den alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, bzw. Ihren vorläufigen Reisepass oder gegebenenfalls den Kinderausweis/Kinderreisepass müssen wir Ihnen nach Ablauf der Gültigkeit einziehen bzw. entwerten. Bei Minderjährigen zusätzlich: Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Die Ausweise der Sorgeberechtigten Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.  
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt momentan ca. 8-10 Wochen in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3 Arbeitstage (keine Garantie). Der vorläufige Reisepass wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.

    Kosten

    Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 70.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 92.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 102.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 124.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 69.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 91.50 EUR

    Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: Gebühr 26.00 EUR

    Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: Gebühr 6.00 EUR

    Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 31.00 EUR

    Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 44.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:
    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Fingerabdrücke:
    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Alter Reisepass:
    Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

    Verlobung:
    Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Heirat, Lebenspartnerschaft, Namensänderung, Nachname, Reisepaß, Reisepass ändern wegen Scheidung, Aufhebung, Scheidung, Änderung, Name

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de