Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

    Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

    Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtige Hinweise zur Nutzung von Speed-Capture (digitale Erfassung biometrischer Daten)Was kann ich mit Speed-Capture machen? Sie können mit dem Gerät alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) für Ihr Ausweisdokument selbst erfassen.Das können Sie vor Ihrem Termin selbstständig am Speed Capture-Gerät machen.Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert.Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt.Wo kann ich Speed-Capture nutzen? Die Erfassung und der Abruf sind ausschließlich im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste in der Innenstadt (DLZ) - Südwall 2-4 - möglich.Sie benötigen dann einen Termin im DLZ, um das Ausweisdokument zu beantragen, für welches Sie die biometrischen Daten erfasst haben.Was kostet mich das? Der Service kostet 6,00 € und Sie brauchen kein Lichtbild mehr mitzubringen!Wer kann Speed-Capture benutzen? Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung erst ab einer Körpergröße über 1,20 Meter.Rechtlicher Hinweis: Die Erfassung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) erfolgt durch den Betreiber des Selbstbedienungsterminals "Speed-Capture" (www.ausweis-automat.de) im Auftrag und nach Weisung der Stadt Dortmund, bevor diese Zugriff auf die Daten zur weiteren Bearbeitung erhält.Allgemeine Informationen Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.Als Passersatz ist im Bereich der Europäischen Union grundsätzlich auch ein gültiger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis (siehe Serviceseite zum Personalausweis) zugelassen.Ob mit einem Passersatzpapier auch die Einreise in andere Staaten oder Drittstaaten gestattet wird, ist vor Reiseantritt von Ihnen zu prüfen.Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber können sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates bzw. des Reiseveranstalters erkundigen oder diese auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen.Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.Bearbeitungsdauer: Ungefähr acht bis zehn WochenWird der Pass früher benötigt, ein Express-Reisepass (Aufschlag: 32,00 Euro) beantragt werden. Bearbeitungsdauer: Ungefähr vier TageIn eiligen Ausnahmefällen kann mit entsprechendem Nachweis grundsätzlich auch sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.Antragstellung Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten.Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich.Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles, biometrisches Lichtbild (außer bei Nutzung des "Speed Capture"-Gerätes in der Innenstadt) erforderlich.Menschen mit Behinderungen, Kranke bzw. Menschen die aus körperlichen Gründen nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Rufnummer: 0231 50-13 33 2).Minderjährige Minderjährige*r muss grundsätzlich immer persönlich erscheinen.Aushändigung des Dokuments erfolgt später nur an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.Gemeinsames SorgerechtBeide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen. Falls nicht persönlich anwesend, werden diese Unterlagen benötigt: Von beiden Elternteilen unterzeichneter Antrag und Ausweiskopie(n) der nicht anwesenden Person(en).Wenn beide Elternteile verhindert sind, muss der Antrag durch einen Erklärungsboten (z. B. Großeltern oder sonstige Verwandte) überbracht werden. In diesem Fall muss der Erklärungsbote durch die Eltern bevollmächtigt werden.Unverheiratete oder geschiedene ElternZustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Es ist der Beschluss des Familiengerichts vorzulegen.Abholung Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben).Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt: Abholung in Aplerbeck).Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin (siehe Internetlink unten "weitere Informationen zur Leistung")Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.Die Ausgabe des Reisepasses hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Nur bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.Bewilligungszeitraum/ GültigkeitsdauerDer Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.Gültigkeitsdauer Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs JahreAb Vollendung des 24. Lebensjahres: Zehn JahreRechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Zweitpass beantragen

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

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    44137 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Gleiwitzstraße 277

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
      • Buchungsbestätigungen,
      • Flugtickets;
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person,
      • Vollmacht;

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise "Weltreisende") reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Passgesetz (PassG)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Zweitpass)

    Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger Zweitpass)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. acht bis zehn Wochen. Expresspässe werden in der Regel nach 4 Tagen ausgestelllt. Wenn Sie einen Pass früher benötigen, so kann Ihnen kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Kosten

    Weitere mögliche Kosten:

    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
    • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
    • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
      • Reisepass,
      • vorläufiger Reisepass.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 92.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 37.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 59.50 EUR

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre gültig)Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 70,00 € (10 Jahre gültig)Expresszuschlag: 32,00 €Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (max. 1 Jahr gültig)Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrichtige Angaben:

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.

    Fingerabdrücke:

    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Minderjährige:

    Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen - soweit beide sorgeberechtigt sind - zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    zusätzlich, Zweitpass, Reisepass beantragen, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English