Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

    Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

    Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörige, die in Detmold ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei der Bürgerberatung beantragen. Die Lieferung durch die Bundesdruckerei kann aktuell zwischen 8 und 10 Wochen dauern. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 3-4 Werktagen.

    Online-Dienst

    Reisepass beantragen (auch Express)

    ID: L100002_122759410

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Beschreibung

    Aktueller Hinweis: Dringende Anliegen (Personalausweis, Reisepass) können Sie bei uns mittwochs in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr ohne Termin, aber mit Wartezeit erledigen. Sie erreichen die Bürgerberatung nach vorheriger Terminvereinbarung über folgenden Link: www.detmold.de/onlinetermin Wichtig: Es werden täglich Termine angeboten, die Nachfrage ist sehr groß. Termine werden zusätzlich Freitag mittags für die kommenden zwei Wochen freigegeben Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab. Frei gewordene Termine können dann anderen Kunden angeboten werden. Hinweis: Zahlen Sie bequem mit EC- oder Kreditkarte. Nutzen Sie die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder (für Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe) bei uns zu machen.Seien Sie dann 10 Minuten vor Ihrem Termin bei uns.Die Bilder werden digital übermittelt, nicht ausgedruckt.Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro.Kinder ab 6 Jahren können das Terminal problemlos nutzen. Sie können natürlich auch ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitbringen. Wenn Sie Zeit und Weg sparen möchten, können Sie viele Angelegenheiten online erledigen. Dazu klicken Sie einfach auf die entsprechende Dienstleistung und folgen der Onlinelösung. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Auskunft aus dem Melderegister beantragen Ausweis/Pass Statusabfrage Bewohnerparkausweis beantragen Detmold-Pass beantragen Führungszeugnis beantragen Fundsache abgeben Hund anmelden oder abmelden Meldebescheinigung beantragen (auch erweitert) Schwerbehindertenausweis beantragen/verlängern Übermittlungssperren einrichten Untersuchungsberechtigungsschein beantragen Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
      • Buchungsbestätigungen,
      • Flugtickets;
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person,
      • Vollmacht;

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass) ggf. Geburtsurkunde bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle. aktuelles (nicht älter als 3-6 Monate) biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei) Die Bürgerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Der Zugang dafür ist nicht barrierefrei. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen. Benutzung des Terminals für Kinder ab 6 Jahren empfohlen! zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren: vor Vollendung des 18. Lebensjahres genügt es, wenn zusätzlich zum Kind ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise "Weltreisende") reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG) http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG) http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__5.html Lichtbild - § 4 Passverordnung (PassV) https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__4.html Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV) http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Zweitpass)

    Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger Zweitpass)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass ca. 6-8 Wochen (beachten Sie gfs. aktuelle Angaben weiter oben) Expressreisepass innerhalb von ca. 3-4 Werktagen

    Kosten

    Weitere mögliche Kosten:

    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
    • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
    • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
      • Reisepass,
      • vorläufiger Reisepass.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 92.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 37.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 59.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrichtige Angaben:

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.

    Fingerabdrücke:

    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Minderjährige:

    Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen - soweit beide sorgeberechtigt sind - zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragstellung bei geplanter Eheschließung: Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich). s. auch 4.1.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV) Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt. Der Reisepass kann erst nach Vorlage der Heiratsurkunde ausgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    zusätzlich, Zweitpass, Reisepass beantragen, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English