Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

    Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

    Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist. Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin. Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen. Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links"). Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar. Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.

    Online-Dienst

    Reisepass Ausstellung und Änderung

    ID: L100002_123353307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 100-9284

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
      • Buchungsbestätigungen,
      • Flugtickets;
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person,
      • Vollmacht;

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    alter Reisepass oder Personalausweis ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice) (Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei) Wichtig bei Reisepässen für minderjährige Personen: Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes bzw. Jugendlichen ist zwingend erforderlich! Unterschriftspflicht des Kindes bzw. Jugendlichen ab der Vollendung des 10. Lebensjahres! Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen (siehe Formular-Assistent in der Rubrik "Onlinedienstleistungen")

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise "Weltreisende") reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG) Gültigkeitsdauer - § 5 Passgesetz (PaßG) Lichtbild - § 4 Passverordnung (PassV) Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Zweitpass)

    Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger Zweitpass)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Kosten

    Weitere mögliche Kosten:

    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
    • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
    • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
      • Reisepass,
      • vorläufiger Reisepass.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 92.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 37.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 59.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrichtige Angaben:

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.

    Fingerabdrücke:

    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Minderjährige:

    Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen - soweit beide sorgeberechtigt sind - zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Wartezone des Bürgerbüros haben Sie die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6,00 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen. Benutzung des Terminals für Kinder ab 6 Jahren empfohlen! Reisepass verloren / Reisepass wiedergefunden Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    zusätzlich, Zweitpass, Reisepass beantragen, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English