Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

    Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

    Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass (ePass) Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige" einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen "Anmerkungen". Beim Reisepass wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten. Voraussetzungen deutsche Staatsangehörigkeit in Baesweiler mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet Benötigte Unterlagen & Antragstellung Ihren bisherigen Reisepass, wenn nicht vorhanden einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original mit. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Auf Grund der besonderen Anforderungen des Ausweisherstellers kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden. Mit der Abholung des Reisepasses können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich ausweisen können und den bisherigen Reisepass des Antragstellers vorlegen. zusätzlich bei Personen unter 18 Jahren Die Vorsprache des Minderjährigen ist erforderlich. Antragstellung durch die oder den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter). Die Ausweise des oder der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter). Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung bei Passangelegenheiten von Minderjährigen. Bei allein Erziehenden ist gegebenenfalls außerdem ein Nachweis über das Sorgerecht (Negativbescheinigung) vorzulegen. Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen. Hinweise zur Sorgerechtsregelung Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Seit dem 1.7.1998 gibt es im Falle der Scheidung oder eines dauernden ehelichen Getrenntlebens keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde, Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil oder einem Betreuer zu, so ist ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen. Bearbeitungsdauer Eine verbindliche Aussage über die Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden, da die Reisepässe nach Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. In der Regel nimmt dies bis zu sechs Wochen in Anspruch. Bei hohem Antragsaufkommen z. B. vor oder in der Ferienzeit, kann sich die Ausstellung jedoch über diesen Zeitraum hinaus verzögern. Die Bearbeitungsdauer kann von der Stadt Baesweiler nicht beeinflusst werden. Wir empfehlen daher Reisepässe frühzeitig (d.h. mindestens acht Wochen im Vorfeld) zu beantragen. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei beträgt hier in der Regel 3 - 5 Werktage (ohne Gewähr). Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Die Notwendigkeit ist durch geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, zu belegen.Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden. Gebühren Reisepass mit 32 Seiten: Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro Reisepass mit 48 Seiten (22,00 Euro Zuschlag): Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32/48 Seiten: Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 Euro / 124,00 Euro Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro / 91,50 Euro vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen. Hinweise und Besonderheiten Kein gültiges Ausweisdokument bei kurzfristig anstehender FlugreiseSollten Sie bei einer kurzfristig anstehenden Flugreise ins Ausland feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei. Sicherheitsmerkmale des Reisepasses Beim Reisepass werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Der Chip ermöglicht die elektronische Überprüfung, ob der Dokumentennutzer auch tatsächlich der Inhaber ist. Änderung des Familiennamens bei bevorstehender EheschließungÄndert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Reisepass maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, beziehungsweise die Begründung einer Lebenspartnerschaft, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_122645942

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
      • Buchungsbestätigungen,
      • Flugtickets;
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person,
      • Vollmacht;

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise "Weltreisende") reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Zweitpass)

    Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger Zweitpass)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Kosten

    Weitere mögliche Kosten:

    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
    • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
    • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
      • Reisepass,
      • vorläufiger Reisepass.

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 92.00 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 37.50 EUR

    Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 59.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrichtige Angaben:

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.

    Fingerabdrücke:

    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Minderjährige:

    Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen - soweit beide sorgeberechtigt sind - zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    zusätzlich, Zweitpass, Reisepass beantragen, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English