Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Seit dem 01.11.2007 werden nur noch elektronische Reisepässe (=ePässe) der zweiten Generation ausgestellt. Der Chip im vorderen Deckel der Reisepässe speichert als biometrische Merkmale nicht nur Ihr Gesicht, sondern auch zwei Fingerabdrücke. Eine nachträgliche Erfassung der Fingerabdrücke in bereits ausgestellten Reisepässen ist nicht möglich. Hinweis:Vor einer Auslandsreise sollten sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren.So können beispielsweise verbliebene Gültigkeitsdauer, enthaltene Visa etc. für die Einreise in ein anderes Land maßgeblich sein. Beachten Sie außerdem die Ausstellungsdauer von mind. vier Wochen. Antragstellung Deutsche die das 18. Lebensjahr vollendet haben können eigenständig einen Reisepass beantragen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden. Hier geht es zur Online-Terminvergabe! Expresspass Wenn Sie sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen und abzusehen ist, dass der endgültige Reisepass nicht rechtzeitig vorliegen wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird innerhalb von 3 Werktagen bei der Bundesdruckerei produziert und zurück geliefert. Der Expresspass stimmt in allen Merkmalen mit dem endgültigen Reisepass überein, die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen. Der Service eines Expresspasses ist gesondert gebührenpflichtig: Alter bis 24 Jahre: 69,50 €, Gültigkeitsdauer sechs Jahre Alter ab 24 Jahre: 102,00 €, Gültigkeitsdauer zehn Jahre Aufschlag 48 Seiten (Vielflieger): 22,00 € Nur wenn die Herstellung im Express-Verfahren ebenfalls nicht ausreichend ist, besteht in besonderen Eilfällen die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. vorläufiger ReisepassDer vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich daher auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren. Die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen. Reisepass 26,00 €, Gültigkeitsdauer max. ein Jahr, Verlängerung nicht möglich Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass zu beantragen. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, wird Ihnen ein Zweitpass genehmigt. KinderreisepassAb dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren. Bitte beachten sie: Das Gesichtsbild kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsende nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie Informationen, welches Dokument ein Staat für die Reise akzeptziert. Die Passbehörden erteilen KEINE verbindlichen Auskünfte über geltende Reisebestimmungen anderer Staaten.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123202317

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren alten Reisepass (falls vorhanden), auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Kinderreisepass oder Reisepass ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei) bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. eine begl. Abschrift aus dem Geburtsregister bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Die Zustimmung kann erfolgen: durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten. eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Passgesetz Passgebührenverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 3 - 4 Wochen (zur Zeit eher 8 - 10 Wochen).

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English