Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenEine der schönsten Zeiten im Jahr ist der Urlaub. Die Vorfreude ist groß umso ärgerlicher ist es, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Schnell kommt dann Panik auf.Daher empfehlen wir: Bitte überprüfen Sie vor der Buchung die Gültigkeit Ihrer nötigen Reisedokumente!Bitte erkundigen Sie sich auch beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen des Urlaubsziels: Reisehinweise des auswärtigen AmtesWICHTIG:Seit dem 01.10.2021 werden Personalausweise nicht mehr als Reisedokument für das Vereinigte Königreich(Großbritannien) anerkannt. Hier muss ein Reisepass beantragt werden!Sollte es doch schnell gehen kann ein Expressreisepass die Lösung sein:ExpresspässeEin Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird in der Regel innerhalb von 3 - 5 Tagen nach Antragstellung von der Bundesdruckerei geliefert.Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere Haben Sie Ihren Pass oder Ausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro (buergerbuero@minden.de) mit.

    Online-Dienst

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    ID: L100002_123952377

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenBitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:Ihren alten Reisepass (wenn vorhanden) oder Ihren Personalausweisein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen (alternativ kann dieses ab einer Körpergröße von 1,20 m bei uns erstellt werden. Gebühr: 6,00 €)Sollten Sie eingebürgert worden sein: Die Einbürgerungsurkunde im OriginalSollten Sie geheiratet haben: die Eheurkunde Wichtig:Sofern Sie planen zu heiraten, können Sie Ihren neuen Reisepass schon vorab beantragen. Dieses ist frühestens 6 Wochen vor der Eheschließung möglich. Hierzu müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann Ihren neuen Reisepass beantragen.Brauchen Sie einen Zweitpass?Manchmal ist ein zweiter Reisepass notwendig, wenn Sie beruflich oft im Ausland unterwegs sind und der eine Reisepass noch bei der Botschaft eines anderen Landes liegt, sie aber noch andere berufliche Ziele anfliegen müssen. Um einen Zweitpass beantragen zu können ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Der Zweitpass ist dann 6 Jahre gültig.Antrag für MinderjährigeDer Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich.Hinweis:Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen oder das untenstehende Formular unter dem Punkt Anträge / Formulare nutzen.Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilt das Team des Bürgerbüros.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenUm einen Reisepass eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Antragstellung ist auch früher möglich, dann jedoch nur in Begleitung des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/ Pfleger). Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine formlose Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen oder das untenstehende Formular unter dem Punkt Anträge / Formulare nutzen. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigen vorliegen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenGebühren ab 01. Januar 2024:Reisepass mit 32 Seiten:Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €Reisepass mit 48 Seiten (22,00 € Zuschlag):Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 €Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 €Reisepass im Expressverfahren (32,00 € Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 € / 124,00 €Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 € / 91,50 €zzgl. 6,00 € sofern das Passbild bei uns angefertigt werden soll.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English