Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Barntrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. In einigen Ländern reicht auch schon ein gültiger Personalausweis (siehe Personalausweis ) oder ein vorläufiger Personalausweis (siehe vorläufiger Personalausweis ) aus. Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts. (www.auswaertiges-amt.de) Seit dem 01.11.2007 wird neben dem Passfoto auch der Finderabdruck auf dem im Reisepass befindlichen Chip gespeichert. Voraussetzungen für die Ausstellung: deutsche Staatsangehörigkeit Wohnsitz im Gemeindegebiet Bearbeitungszeiten: Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 3 - 4 Wochen. Sollten Sie dringend einen Reispass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Expresspass oder einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Antragstellung: Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat, müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Ihre Anwesenheit ist deshalb und wegen der Identitätsprüfung unabdingbar. Dagegen kann der Reisepass aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Antrag für minderjährige Kinder: Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) gestellt werden. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Reisepass beantragt, bringen Sie bitte die hier zum Download stehende Einverständniserklärung ausgefüllt mit. Den Antrag muss ein Personensorgeberechtigter (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist diese Einverständniserklärung und deren/dessen Identitätsnachweis vorzulegen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis vor. Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorzulegen. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder nur einem Elternteil zu, so hat er eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der andere Elternteil verstorben ist. Gültigkeit: 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahre sonst 10 Jahre Verlängerungen sind nicht möglich Für Ihren Antrag benötigen Sie: Ihren alten Reisepass Ihren Kinderausweis / Kindereisepass oder Ihren Personalausweis (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.) ein aktuelles Lichtbild (siehe Passbildschablone, Foto-Mustertafel Bundesdruckerei ) Gebühren: 37,50 € für Personen unter 24 Jahre 70,00 € für Personen ab 24 Jahre Vorläufiger Reisepass: Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Expresspasses nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Sie benötigen alle unter "Reisepass" aufgeführten Unterlagen. Gebühr: 26,00 € Expresspass Wenn es mal ganz schnell gehen muss, bietet die Bundesdruckerei den Expresspass an, der bereits nach etwa 4 Werktagen geliefert wird. Zusatzgebühr: 32,00 € - 48-Seiten-Pass Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es den 48-Seiten-Pass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen. Gebühr: Zusatzgebühr: 22,00 € Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere: Haben Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend mit.

    Online-Dienst

    Reisepass beantragen

    ID: L100002_122661870

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05263 409-222

    Fax: 05263 409-249

    E-Mail: buergerbuero@barntrup.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Barntrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG) http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG) http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__5.html Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV) http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__5.html Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV) http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragstellung bei geplanter Eheschließung: Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich). Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt. Der Pass kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English