Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden. Reisepass Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten. Wichtige Änderung ab dem 01.01.2024: Kinderreisepass Ab dem 01. Januar 2024 werden durch eine Änderung des Ausweis- u. Passrechts die Kinderreisepässe abgeschafft. Der Kinderreisepass wird durch den Reisepass und Personalausweis abgelöst. Für Auslandsreisen außerhalb der EU wird zukünftig ein Reisepass benötigt dieser kostet 37,50 Euro und hat eine Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen. Reisen innerhalb der EU können mit einem Personalausweis angetreten werden. Hier beträgt die Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen und kostet 22,80 Euro. Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahre bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Passinhaber auf dem Foto nicht mehr zu erkennen ist. Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Die Informtionen darüber finden Sie beim Auswärtiges Amt.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_122729512

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Reisepass) ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, dieses kann auch vor Ort erstellt werden. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch bei Minderjährigen (Reisepass): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    6 bis 8 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.Insbesondere vor/ in Schulferien kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Bei Expressbestellung kann der Reisepass i.d.R. 4 bis 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Erfolgt die Bestellung bis 11:00 Uhr, dann gilt bereits der Beantragungstag als erster Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis Freitag.Der Express-Reisepass liegt am Liefertag ab 12:00 Uhr zur Abholung bereit.

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English