Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden: Terminvereinbarung Reisen ins Ausland: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu oder über das Auswärtige Amt zu erkundigen. Ausweis für minderjährige unter 16 Jahren, die der Ausweispflicht nicht Unterliegen Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 16 Jahren (auch Säuglinge) ein Ausweispapier. Für Kinderreisedokumente gibt es folgende Möglichkeiten: Ausstellung eines regulären Reisepasses Ausstellung eines Personalausweises Antragsteller nach Sorgerecht: Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen. Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen. Vorläufiger Reisepass: Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Express-Reisepasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Er muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden. Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA. Ein Zweitpass wird ausschließlich ausgestellt, wenn aus beruflichen Gründen viel gereist wird und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht. wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (z. B. bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel). Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie erneut die Gründe mitteilen. Gültigkeiten: Reisepass: vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre vorläufiger Reisepass: 1 Jahr Zweitpass: 6 Jahre Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden. Bei Änderung des Wohnsitzes besteht die Pflicht den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen. Reisepass wegen Fund/Wiederauffinden melden: Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen. Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle. Sie können den Verlust auch online melden. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie einen neuen Reisepass beantragen. Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Reisepasses bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123137303

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch Personalausweis und im Besitz befindlicher Reisepass aktuelles Lichtbild; (35 x 45 mm) Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. zusätzlich bei vorläufigem Reisepass: notwendige Nachweise (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers) bei Verlust: Personalausweis oder Führerschein Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde Bestätigung der Diebstahls-Anzeige von der Polizei

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English