Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund erhöhter Anfragen vor Urlaubs- und Ferienzeiten, die Druck- und Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei bis zu 8 Wochen dauern können. Wer als Deutscher ins außereuropäische Ausland verreisen will, benötigt einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen der Länder jederzeit ändern können. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Konsulate oder ihr Reisebüro. Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.Ab dem 01. März 2017 gibt es den neuen Reisepass der dritten Generation, der neben den Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses und dem digitalen Lichtbild weitere neue Sicherheitsmerkmale und ein neues, modernes Sicherheitsdesign enthält. Die Fingerabdrücke werden elektronisch mit einem Scanner erfasst. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdruckdaten findet nicht statt. Bei Kindern unter sechs Jahren oder wenn dauerhafte medizinische Gründe vorliegen, werden keine Fingerabdrücke erhoben. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.epass.de.Die antragsstellende Person (auch eine minderjährige Person) muss immer bei Beantragung anwesend sein!Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten beziehungsweise die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen.Falls es einmal eilig sein sollte, kommt die Beantragung eines Expresspasses in Betracht. In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass zur sofortigen Mitnahme ausgestellt werden.Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden.Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich durch eine Vollmacht vertreten lassen.

    Online-Dienst

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    ID: L100002_121722118

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mosterstraße 2

    47589 Uedem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2825 88-0

    E-Mail: buergerbuero@uedem.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    biometrisches Lichtbild / Passfoto (nicht älter als sechs Monate), alter Reisepass oder Personalausweis, Geburtsurkunde (wenn alter Reisepass oder Personalausweis nicht in Uedem ausgestellt wurde))

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    unter 24 Jahren: 37,50€ über 24 Jahren: 70,00€ Reisepass-Express unter 24 Jahren: 69,50€ Reisepass-Express über 24 Jahren: 102,00€ Reisepass vorläufig: 26,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden, enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English