Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu verlängerten Produktionszeiten bei der Bundesdruckerei kommt. Aktuell beträgt der Zeitraum zwischen Beantragung und Abholung ca. zwölf Wochen. In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen.Informationen hierzu finden Sie auf der Dienstleistungsseite: Express-Reisepass beantragen Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Beachten Sie hier bitte die besonderen Regelungen für Ausweise und Pässe für Minderjährige. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Gebärdensprachvideo Reisepass beantragen

    Online-Dienst

    Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

    ID: L100002_121808736

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 13

    47829 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bürgerbüro Krefeld Hüls

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    Hülser Markt 11

    47839 Krefeld

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    Bürgerbüro Krefeld Nord-West

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    Kempener Allee 168

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    Bürgerbüro Krefeld Mitte

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    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

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    Bürgerbüro Krefeld Traar

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    Kemmerhofstraße 321

    47802 Krefeld

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    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00

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    Bürgerbüro Krefeld Oppum

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    Maybachstraße 177

    47809 Krefeld

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    Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Bürgerbüro Krefeld Bockum

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    Uerdinger Straße 585

    47800 Krefeld

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    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Bürgerbüro Krefeld Süd

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    Hausanschrift

    Virchowstraße 130

    47805 Krefeld

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    Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00

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    Bürgerbüro Krefeld Fischeln

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    Kölner Straße 517

    47807 Krefeld

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    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger Reisepass oder Personalausweis, gegebenenfalls Kinderreisepass, ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild, bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt, der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck zweimal von Ihnen unterschrieben wurde.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Reisepass hat nachfolgende Gültigkeit: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Fristen einen neuen Reisepass.

    Kosten

    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 70,00€ Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 37,50€ Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 92,00€ Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 59,50€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht keine Pflicht, den Reisepass ständig mit sich zu führen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausland, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Europapass, deutscher Reisepass, Elektronischer Reisepass, Biometrischer Reisepass, Einreise, ePass, EU-Ausland, verreisen, Ferien, Reisepaß, Pass, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English