Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123373029

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden) Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)Von der Biometrietauglichkeit des Fotos kann bei Kindern untern 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein. Wichtig bei Minderjährigen Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes sind zwingend erforderlich. Die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten muss vorgelegt werden. Einen Vordruck dazu können Sie unter Downloads herunterladen. Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig sind, ist eine persönliche Vorsprache für die Antragstellung erforderlich! Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei kann acht bis zehn Wochen betragen. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Dann kann der Reisepass nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorläufiger Reisepass Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses sind von Ihnen geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Antragstellung bei geplanter Eheschließung Antragsteller*innen, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur , sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich). Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt. Der Pass kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden. Alternativ erfolgt die Ausgabe nach Vorlage der Heiratsurkunde im Bürgerbüro.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de