Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Antragsberechtigt sind alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Eltenteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen. Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgerservice beantragen, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Reisepass

    ID: L100002_123262710

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Vorläufiger Reisepass

    ID: L100002_123255753

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 05232 601-9330

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Format 45 x 35 mm)mit einem hellen Hintergrund. - nicht älter als 2 Jahre!Hierbei muss die Gesichtshöhe 32 bis 36 Millimeter vom Kinn bis zum Haaransatz betragen. Die Kopfhaltung darf nicht geneigt, gedreht oder gekippt sein, sie muss gerade sein Ihren alten Reisepass - hilfsweise der Personalausweis, falls der alte Reisepass nicht aufzufinden ist Bei einer Erstausstellung bringen Sie bitte auch den Kinderausweis (falls vorhanden) mit Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch (bei erstmaliger Beantragung) Heiratsurkunde (oder beglaubigte Abschrift) bei Neuaustellung wegen Heirat Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer:in) bei Minderjährigen durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Paßgesetz (PaßG) § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt.Sie können den Reisepass dann im Bürgerservice abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsdauer: Für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre Für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Fachteam Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt vier bis fünf Wochen. Sie erhalten umgehend eine Nachricht vom Fachteam Bürgerservice, sobald Ihr Pass dort zur Abholung bereit liegt. Der Pass kann vom Antragsteller oder einem Dritten abgeholt werden. Falls Sie einen Dritten mit der Abholung beauftragen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Reisepass mit Expressbestellung: 4 Werktage, bei Antragstellung bis 11 Uhr. Vorläufiger Reisepass: keine. Er wird sofort ausgehändigt.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Planen Sie eine Urlaubsreise mit Kindern? Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den erforderlichen Dokumenten Bei einer Namensänderung (z.B. durch eine Eheschließung) müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. In diesem Fall bringen Sie bitte die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift mit. In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich Der alte Reisepass oder der vorläufige Reisepass wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expressreisepasses (max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de