Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist. Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin. Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen. Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links"). Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar. Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.

    Online-Dienst

    Reisepass Ausstellung und Änderung

    ID: L100002_123353304

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 100-9284

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    alter Reisepass oder Personalausweis ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice) (Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei) Wichtig bei Reisepässen für minderjährige Personen: Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes bzw. Jugendlichen ist zwingend erforderlich! Unterschriftspflicht des Kindes bzw. Jugendlichen ab der Vollendung des 10. Lebensjahres! Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen (siehe Formular-Assistent in der Rubrik "Onlinedienstleistungen")

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG) Gültigkeitsdauer - § 5 Passgesetz (PaßG) Lichtbild - § 4 Passverordnung (PassV) Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Wartezone des Bürgerbüros haben Sie die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6,00 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen. Benutzung des Terminals für Kinder ab 6 Jahren empfohlen! Reisepass verloren / Reisepass wiedergefunden Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de