Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Expressreisepass: Benötigen Sie sehr dringend einen Reisepass, kann der Antrag im Expressverfahren gestellt werden. Dieser ist gewöhnlich nach 3-4 Werktagen gedruckt und abholbereit (ohne Gewähr). Es sind die gleichen Unterlagen wie beim "ePass" mitzubringen. Der vorläufige Reisepass: Sollte auch die kurze Bearbeitungszeit für den Expresspass (3 Werktage) nicht ausreichen, kann Ihnen in dringenden Notfällen ein vorläufiger Reisepass durch das Bürgerbüro ausgestellt werden. Die besondere Eilbedürftigkeit ist der Passbehörde nachzuweisen. Die Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses beträgt max. 1 Jahr. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes. Zum Beispiel ist die Einreise in die USA mit einem vorläufigen Reisepass nur mit Visum möglich. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung des "e-Passes" mitzubringen.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123599035

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Reisepass (auch wenn er ungültig ist) Alter Kinderreisepass Personalausweis (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit. Sollte kein anderes Lichtbilddokument vorhanden sind, muss durch eine dritte Person unter Vorlage eines Ausweises eine Personenfeststellung vorgenommen werden.) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde Biometrisches Lichtbild (optional besteht die Möglichkeit, bei einer Körpergröße ab 140 cm dieses an einem Fototerminal im Bürgerbüro im Ortsteil Rheda aufzunehmen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 6,00 €.) Bei einer Antragstellung von minderjährigen Personen muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen. Sind Sie alleine sorgeberechtigt, benötigen Sie hierüber einen entsprechenden Nachweis (z. B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung des Jugendamtes). Besteht eine Betreuung, benötigen Sie die Bestellungsurkunde. Für die Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Personen steht Ihnen in der Rubrik "Downloads" ein Vordruck zum Herunterladen zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind mit einer Wohnung in Rheda-Wiedenbrück gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Passgesetz (PassG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie im Bürgerbüro stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Wir benötigen Ihre Fingerabdrücke und Ihre eigenhändige Unterschrift, weshalb Sie sich nicht vertreten lassen können.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass: ca. 8 - 10 Wochen Expressreispass: 3 - 4 Werktage Vorläufigen Reisepass: Ausstellung direk vor Ort

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepässe können nicht verlängert werden. Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass für 6 Jahre ausgestellt. Bei Beantragung ab Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass für 10 Jahre ausgestellt. Sie müssen Ihren alten Reisepass vorlegen, wenn die Meldebehörde Ihnen den neuen "e-Pass" aushändigt. Auf Wunsch wird Ihnen der durch die Ausgabestelle entwertete Pass als Andenken zurückgegeben. Haben Sie Ihren Reisepass verloren, so teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit. Ist er Ihnen gestohlen worden, so wenden Sie sich bitte an die Polizeiwache Rheda-Wiedenbrück, Hauptstraße 96, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de