Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Terminvergabe online Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie sofort. Alle Deutschen, die in Moers ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Reisepass beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie eine Einverständniserklärung (Formular steht als Download zur Verfügung) Ihrer Eltern. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen wir die Zustimmung des "alleinsorgeberechtigten Elternteils" sowie den Sorgerechtsbeschluss. Ist ein Elternteil verstorben, bitten wir Sie, das Familienbuch mitzubringen. Was benötigen Sie? Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Passbild, Größe: 45 Millimeter mal 35 Millimeter Hochformat ohne Rand Ihren alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) dringend empfohlen bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem / einer anerkannten Übersetzer / Übersetzerin notwendig. Ein vorläufiger Reisepass ist gemäß § 1 Abs. 2 Passverwaltungsvorschrift nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie den Pass sofort benötigt (zum Beispiel Vorlage der Reiseunterlagen) und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht zu dem Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Wenn Sie Ihre Ausweise verloren haben oder diese Ihnen gestohlen wurden, bringen Sie bitte soweit vorhanden mit: Ihren Führerschein oder ein anders Lichtbilddokument zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) dringend empfohlen bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem / einer anerkannten Übersetzer / Übersetzerin notwendig. Wichtig für USA-Reisende: Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Eine visafreie Einreise (Aufenthaltsdauer nicht länger als 90 Tage) ist nur mit einem regulären biometrietauglichen Reisepass (bordeauxfarben) möglich.

    Online-Dienst

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    ID: L100002_121824295

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: 26 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de