Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument. Vorläufige Reisepässe werden jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert. Grundsätzlich sind reguläre Reisepässe auszustellen. Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass muss persönlich durch den Betroffenen oder seinen gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein. Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Reisepass vom Betroffenen selbst beantragt werden. Falls vorher noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, muss bei Antragsstellung ein Identitätszeuge (z. B. die Eltern) anwesend sein. Vorläufige Reisepässe werden im Bürgerservice bei Antragsstellung sofort ausgestellt und sind bis zu einem Jahr gültig.

    Online-Dienst

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    ID: L100002_121717196

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Fax: +49 (0)2016 980-200

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 980-206

    E-Mail: buergerservice@niederkruechten.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu 3 Monate alt), Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Reiseunterlagen), Einverständnis aller Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige), Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige), Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Nachweis der zukünftigen Namensführung (bei Beantragung vor einer Eheschließung)

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: 26,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de