Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Dienstleistung können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin. Vorläufig gültiges Reisedokument. Die Ausstellung ist sofort möglich. Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes. Die Ausstellung von vorläufigen Reisepässen ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 1 Jahr. Kann ein Reisepass im regulären Antragsverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt werden, ist ein Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Der Express-Reisepass ist in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen abholbereit. Erst, wenn der Zeitraum von 5 Arbeitstagen von der Antragstellung bis zum Reiseantritt nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Vorläufigen Reisepass beantragen

    ID: L100002_123441411

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Außenstelle Norf

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie für die Außenstelle Norf zwingend einen Termin über die Online-Terminvergabe. Ein Zutritt ohne Termin ist leider nicht möglich. Die in den Außenstelle Norf beantragten Ausweisdokumente können ausschließlich im Bürgeramt des Rathauses Innenstadt abgeholt werden. zur Online-Terminvergabe Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge können direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden, eine Vorsprache im Bürgeramt ist dabei nicht erforderlich. Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese Anliegen ohne Termin an unserem Ticketschalter im Rathaus Innenstadt erledigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Fax: 02131 90-2399

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Außenstelle Holzheim

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie für die Außenstelle Holzheim zwingend einen Termin über die Online-Terminvergabe. Ein Zutritt ohne Termin ist leider nicht möglich. Die in den Außenstelle Holzheim beantragten Ausweisdokumente können ausschließlich im Bürgeramt des Rathauses Innenstadt abgeholt werden. zur Online-Terminvergabe Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge können direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden, eine Vorsprache im Bürgeramt ist dabei nicht erforderlich. Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese Anliegen ohne Termin an unserem Ticketschalter im Rathaus Innenstadt erledigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Fax: 02131 90-2399

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bisheriger Reisepass, wenn nicht vorhanden, ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis) Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes wird die letzte Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, oder Lebenspartnerschaftsurkunde) zum Abgleich der Daten im Melderegister benötigt. Bei handlungs- oder einwilligungsunfähigen Personen ist die Vorlage einer öffentlich beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht notwendig. Bei Personen unter 18 Jahren: Für Minderjährige kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen. (siehe Downloads) Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, darf allein der Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet ist. Bei Zweifeln können ggf. weitere Nachweise erforderlich sein. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge grundsätzlich bei der Mutter.Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. (Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugendamt) Ledige, allein stehende Väter müssen bei der Antragstellung einen Nachweis über das Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält. Bei Einbürgerung: Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache die Einbürgerungsurkunde und - wenn vorhanden - den Nationalpass oder Identitätsausweis mit. Des Weiteren ist die Vorlage einer deutschen oder internationalen Personenstandsurkunde notwendig. Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist eine beglaubigte Übersetzung eines vom Oberlandesgericht bestellten Übersetzers erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    deutsche Staatsangehörigkeit in Neuss mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet Besondere Eilbedürftigkeit (Vorläufiger Reisepass wird in weniger als 5 Arbeitstagen benötigt) Ausnahme: Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann in diesem Fall ausschließlich im Bürgeramt Rathaus, Markt 2, 41460 Neuss erfolgen, da hier vorher die Einholung einer Ermächtigung bei der Behörde des Hauptwohnsitzes erforderlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Nur der Antragsteller und ggf. der gesetzliche Vertreter oder eine Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht können den Antrag stellen, sie können sich bei der Antragstellung grundsätzlich nicht vertreten lassen. Die Beantragung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Vereinbaren Sie hier einen Termin.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung ist sofort möglich.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de