Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Bürgerinnen und Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Grevenbroich ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim Bürgerbüro beantragen. Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Bei der erstmaligen Beantragung eines Reisepasses in Grevenbroich bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder die Abstammungsurkunde mit. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, wenn beide Elternteile mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Das nicht anwesende Elternteil kann sein Einverständnis durch schriftliche Erklärung abgeben.Bei Minderjährigen, die mit einem allein erziehenden Elternteil zusammen leben, ist die persönliche Anwesenheit dieses Elternteiles bei der Antragstellung erforderlich. Eine Zustimmungserklärung des anderen, nicht im Haushalt lebenden, Elternteils ist in diesem Fall nicht erforderlich.Sofern für minderjährige oder volljährige Personen ein Betreuer/Vormund bestellt wurde, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Person übertragen wurde, ist zusätzlich dessen Anwesenheit im Bürgerbüro erforderlich. Für Personen über 24 Jahre ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahre ist er nur 6 Jahre gültig, weil man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stärker verändert.Das Gesetz sieht vor, den bisherigen Reisepass nach Ablauf der Gültigkeit einzuziehen. Wenn Sie es wünschen, können Sie den bisherigen Reisepass nach vorheriger Entwertung mit nach Hause nehmen. Ab dem 01.01.2024 gibt es den Kinderreisepass nicht mehr, stattdessen wird für Kinder der normale Reisepass beantragt. Nach Antragstellung dauert es ca. 4 - 8 Wochen bis der neue Reisepass abgeholt werden kann. Sofern ein Reisepass schneller benötigt wird, besteht die Möglichkeit einen Reisepass im Expressverfahren (Express-Pass) zu beantragen. Hier beträgt die Lieferzeit drei bis vier Werktage.Sofern die Lieferzeit für den Express-Pass ebenfalls zu lang ist, kann als absolute Ausnahme ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden. Hierzu müssen geeignete Nachweise über einen Reiseantritt innerhalb der nächsten 3-4 Werktage (z.B. in Form eines Ticketnachweises) erbracht werden. Für Vielreisende kann der Reisepass auch in einer erweiterten Version mit 48 Seiten ausgestellt werden. Wichtig!Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, kann der Reisepass nur persönlich beantragt werden. Abholung durch einen Bevollmächtigten:Die Abholung des Reisepasses kann durch eine dritte Person erfolgen. Die bevollmächtigte Person muß sich ausweisen können und Ihren alten Pass mitführen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht, sofern sie bei Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass der Ausweis vom Ehegatten abgeholt wird. Eine Information in Gebärdensprache finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_122964743

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro / Wahlen - 33.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Fax: 02181 608-3390

    Telefon Festnetz: 02181 608-3399

    E-Mail: buergerbuero@grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bisheriger Reisepass oder Personalausweis Biometrietaugliches aktuelles Passbild. Hinweis: Auch bei Säuglingen / Kleinkindern ist ein Passbild erforderlich. Bei Erstausstellung und Neuaustellung (Heirat) zusätzlich: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bzw. beglaubigte Abschrift) Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein, da ein Identitätsabgleich vorgenommen werden muss. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben. Es darf aber auch früher unterschreiben, wenn es seinen Namen schreiben kann. Falls Sie neu zugezogen sind oder auch sobald sich im Rahmen der Antragstellung Unklarheiten bezüglich der Schreibweise Ihres Namens oder Ihres Geburtsortes ergeben, kann die Vorlage einer Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) erforderlich werden. Bitte beachten Sie, dass mittlerweile auch Sonderzeichen bei der Schreibweise in Ihrem neuen Dokument anzugeben und aufzunehmen sind. Auch hierfür ist ein Nachweis durch Vorlage einer geeigneten Personenstandsurkunde erforderlich. Sofern Sie sich diesbezüglich unsicher sein sollten, bringen Sie daher bitte Ihre Urkunde zur Antragstellung mit, auch wenn es sich nicht um das erste Dokument handelt, das Sie bei uns beantragen. Nach Antragstellung werden Ihre Daten an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt, wo der Reisepass hergestellt wird. Nach ca. 4 - 8 Wochen kann der Reisepass im Bürgerbüro abgeholt werden.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Paßgesetz (PaßG) Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung im Bürgerbüro ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie erhalten keine gesonderte Benachrichtigung, wenn der Reisepass zur Abholung bereitliegt. Nur bei der Beantragung eines Express-Passes werden Sie telefonisch vom Bürgerbüro über den Eingang benachrichtigt.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, vorläufigen Reisepass beantragen, Urlaub, vorübergehender Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de