Reisepass Ausstellung express

    Express-Reisepass beantragen

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

    Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Seit dem 01.11.2007 werden nur noch elektronische Reisepässe (=ePässe) der zweiten Generation ausgestellt. Der Chip im vorderen Deckel der Reisepässe speichert als biometrische Merkmale nicht nur Ihr Gesicht, sondern auch zwei Fingerabdrücke. Eine nachträgliche Erfassung der Fingerabdrücke in bereits ausgestellten Reisepässen ist nicht möglich. Hinweis:Vor einer Auslandsreise sollten sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren.So können beispielsweise verbliebene Gültigkeitsdauer, enthaltene Visa etc. für die Einreise in ein anderes Land maßgeblich sein. Beachten Sie außerdem die Ausstellungsdauer von mind. vier Wochen. Antragstellung Deutsche die das 18. Lebensjahr vollendet haben können eigenständig einen Reisepass beantragen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden. Hier geht es zur Online-Terminvergabe! Expresspass Wenn Sie sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen und abzusehen ist, dass der endgültige Reisepass nicht rechtzeitig vorliegen wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird innerhalb von 3 Werktagen bei der Bundesdruckerei produziert und zurück geliefert. Der Expresspass stimmt in allen Merkmalen mit dem endgültigen Reisepass überein, die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen. Der Service eines Expresspasses ist gesondert gebührenpflichtig: Alter bis 24 Jahre: 69,50 €, Gültigkeitsdauer sechs Jahre Alter ab 24 Jahre: 102,00 €, Gültigkeitsdauer zehn Jahre Aufschlag 48 Seiten (Vielflieger): 22,00 € Nur wenn die Herstellung im Express-Verfahren ebenfalls nicht ausreichend ist, besteht in besonderen Eilfällen die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. vorläufiger ReisepassDer vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich daher auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren. Die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen. Reisepass 26,00 €, Gültigkeitsdauer max. ein Jahr, Verlängerung nicht möglich Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass zu beantragen. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, wird Ihnen ein Zweitpass genehmigt. KinderreisepassAb dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren. Bitte beachten sie: Das Gesichtsbild kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsende nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie Informationen, welches Dokument ein Staat für die Reise akzeptziert. Die Passbehörden erteilen KEINE verbindlichen Auskünfte über geltende Reisebestimmungen anderer Staaten.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123202305

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls:  
      • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
      • Eheurkunde oder
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren alten Reisepass (falls vorhanden), auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Kinderreisepass oder Reisepass ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei) bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. eine begl. Abschrift aus dem Geburtsregister bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Die Zustimmung kann erfolgen: durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten. eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Passgesetz Passgebührenverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 3 - 4 Wochen (zur Zeit eher 8 - 10 Wochen).

    Kosten

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69.50 EUR

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102.00 EUR

    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:: Gebühr 22.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einreisebestimmung des Reiselandes, Identifikation, abgelaufen, Deutsche, Ausland, Auslandsreise, Reisepass ungültig, dringend, Reisepass beantragen, Deutscher, Reisepass im Expressverfahren, verreisen, Passangelegenheiten, Urlaub, Pass, Ausweis, Ferien, beschleunigte Abholzeit, Reisepaß, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English