Reisepass Ausstellung express

    Express-Reisepass beantragen

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

    Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden: Terminvereinbarung Reisen ins Ausland: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu oder über das Auswärtige Amt zu erkundigen. Ausweis für minderjährige unter 16 Jahren, die der Ausweispflicht nicht Unterliegen Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 16 Jahren (auch Säuglinge) ein Ausweispapier. Für Kinderreisedokumente gibt es folgende Möglichkeiten: Ausstellung eines regulären Reisepasses Ausstellung eines Personalausweises Antragsteller nach Sorgerecht: Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen. Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen. Vorläufiger Reisepass: Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Express-Reisepasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Er muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden. Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA. Ein Zweitpass wird ausschließlich ausgestellt, wenn aus beruflichen Gründen viel gereist wird und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht. wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (z. B. bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel). Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie erneut die Gründe mitteilen. Gültigkeiten: Reisepass: vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre vorläufiger Reisepass: 1 Jahr Zweitpass: 6 Jahre Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden. Bei Änderung des Wohnsitzes besteht die Pflicht den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen. Reisepass wegen Fund/Wiederauffinden melden: Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen. Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle. Sie können den Verlust auch online melden. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie einen neuen Reisepass beantragen. Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Reisepasses bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123137300

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls:  
      • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
      • Eheurkunde oder
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch Personalausweis und im Besitz befindlicher Reisepass aktuelles Lichtbild; (35 x 45 mm) Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. zusätzlich bei vorläufigem Reisepass: notwendige Nachweise (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers) bei Verlust: Personalausweis oder Führerschein Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde Bestätigung der Diebstahls-Anzeige von der Polizei

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)

    Kosten

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69.50 EUR

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102.00 EUR

    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:: Gebühr 22.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English