Reisepass Ausstellung express

    Express-Reisepass beantragen

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

    Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Terminvergabe onlineFür Reisen ins Ausland wird unter Umständen ein Reisepass benötigt.Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen im Bürgerservice nicht erfolgen kann.AntragstellungDer Reisepass muss persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Auch Kinder bzw. Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.Eine Verlängerung der Gültigkeit eines Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich.Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben.Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt.In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.In Pässe für Minderjährige können auf Antrag die Familiennamen der sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden, wenn sich der Familienname der minderjährigen Person vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Hierfür ist ebenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile notwendig.Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.Antragstellung bei Namensänderung durch anstehende EheschließungSofern nach der Eheschließung im Anschluss eine Reise ansteht, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.BearbeitungsfristenDie Produktion der Reisepässe erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Bitte planen Sie ausreichend Zeit vor Reisebeginn ein.ExpressverfahrenSofern der o.g. genannten Lieferzeit dazu führt das das Dokument nicht rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise vorliegt, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z. B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.FormateDer Reisepass wird in der Regel im Standard-Format mit 32 Seiten hergestellt. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z. B. für Geschäfts- oder Vielreisende).Was benötigen Sie für die Beantragung?Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass Ein aktuelles Biometrie taugliches Passbild Genaueres dazu siehe: Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei Es besteht die Möglichkeit vor Ort am Self-Service-Terminal gegen eine Gebühr in Höhe von 6,50 Euro biometrische Passbilder machen lassen. Das Self-Service-Terminal befindet sich im Wartebereich des Rathauses unmittelbar vor dem Eingang zum Bürgerservice.Aktuelle Personenstandsurkunde im Original (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird aufgrund einer gesetzlichen Änderung seit dem 01.11.2015 einmalig die Vorlage der aktuellsten Personenstandsurkunde benötigt. Die Geburtsurkunde ist lediglich bei dem Familienstand ledig mitzubringen, bei allen anderen Familienständen werden die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.Für fremdsprachige Urkunden gelten besondere Formvorschriften. Neben der deutschen Übersetzung durch einen / eine anerkannten / anerkannte Übersetzer / Übersetzerin kann es sein, dass eine Legalisation oder Apostille notwendig ist. Dies ist jedoch im Einzelfall zu klären.Bei Personen unter 18 Jahren gilt folgendes:Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben.Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt.In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. GebührenLeistungGebührAntragstellende ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre, 32 Seiten)70 EuroAntragstellende unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre, 32 Seiten37,50 EuroVorläufiger Reisepass26 EuroZuschlag für die Antragstellung im Expressverfahrenzusätzlich 32 EuroZuschlag für die erweiterte Version mit 48 Seitenzusätzlich 22 EuroNutzung Self-Service-Terminal (biometrisches Passfoto)6,50 EuroWeitere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat. WichtigOb der von Ihnen beantragte Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie durch die Online-Passauskunft.Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Bitte denken Sie daran, den alten / abgelaufenen Reisepass dem / der Abholenden mitzugeben.

    Online-Dienst

    Express-Reisepass beantragen

    ID: L100002_121825006

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls:  
      • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
      • Eheurkunde oder
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Durch ein erhöhtes Antragsaufkommen in den Ferienzeiten kann sich diese Lieferzeit noch verlängern.

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    4 Wochen (bis 6 Wochen)

    Kosten

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69.50 EUR

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102.00 EUR

    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:: Gebühr 22.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English