Reisepass Ausstellung express

    Express-Reisepass beantragen

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

    Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen. Nach § 19 PassG ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält. Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält. Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat den Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu erbringen. Eine Ausstellung durch die Burggemeinde Brüggen als örtlich nicht zuständige Behörde erfolgt nur in absoluten Ausnahmefällen bei Nachweis eines wichtigen Grundes im Sinne des § 19 Absatz 4 PassG. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen außerhalb der EU mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird. Die Änderung von Reisepässen ist kostenlos. Express-ReisepassFalls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgerservice beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden. Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen und wird innerhalb von 72 Stunden geliefert. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Vorläufiger ReisepassWird sofort ein Reisepass benötigt, kann ein vorläufiger Pass ausgestellt werden. Verlust des Reisepasses Sie müssen eine Verlustanzeige unterschreiben. Dies können Sie persönlich im Bürgerservice oder mit dem unten angeführten Antragsassistenten vornehmen, einen noch vorhandenen Lichtbildausweis (Führerschein oder Personalausweis) mitbringen, wenn Sie sofort einen Passersatz - vorläufiger Pass - benötigen, muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandter (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder) mit, der Ihre Identität bestätigen kann.

    Online-Dienst

    Express-Reisepass beantragen

    ID: L100002_121712076

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Dienstag: 07:30 - 12:30Mittwoch: 07:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Donnerstag: 07:30 - 12:30, 13:30 - 18:00Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 5701-200

    E-Mail: buergerservice@brueggen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls:  
      • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
      • Eheurkunde oder
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin. Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses: Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Der Bürgerservice kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Erforderliche Unterlagen: Aktuelles biometriefähiges Lichtbild Ggf. Alter Reisepass Personalausweis, Kinderreisepass oder Führerschein Bei erstmaliger Beantragung oder zur Klärung von Zweifelsfragen kann die Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den (Express-)Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH nach der Herstellung an den antragstellenden Bürgerservice verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen. Sie können auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen, die für Sie die Abholung Ihres Reisepasses beim Bürgerservice vor Ort wahrnimmt. Nutzen Sie dazu das unten beigefügte Formular. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen. Bei Personen zwischen 12 und 18 Jahren wird eine Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines Reisepasses benötigt. Für die Antragstellung oder Aushändigung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Elternteil eine von Ihm bevollmächtigten Person mit der Antragsstellung bzw. Abholung des Reisepasses für das minderjährige Kind beauftragen. Für diese Vorgänge stehen Ihnen am Ende der Seite entsprechende Antragsassistenten zur Verfügung. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen. Den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses/Personalausweises können Sie bei der Online-Abholauskunft erfragen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)

    Kosten

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69.50 EUR

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102.00 EUR

    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:: Gebühr 22.00 EUR

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,00€ Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50€ Vorläufiger Reisepass: 26,00€ Expressreisepass zusätzlich zu den anfallenden Kosten für den Reisepass: 32,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt. Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einreisebestimmung des Reiselandes, Identifikation, abgelaufen, Deutsche, Ausland, Auslandsreise, Reisepass ungültig, dringend, Reisepass beantragen, Deutscher, Reisepass im Expressverfahren, verreisen, Passangelegenheiten, Urlaub, Pass, Ausweis, Ferien, beschleunigte Abholzeit, Reisepaß, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English