Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenEine der schönsten Zeiten im Jahr ist der Urlaub. Die Vorfreude ist groß umso ärgerlicher ist es, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Schnell kommt dann Panik auf.Daher empfehlen wir: Bitte überprüfen Sie vor der Buchung die Gültigkeit Ihrer nötigen Reisedokumente!Bitte erkundigen Sie sich auch beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen des Urlaubsziels: Reisehinweise des auswärtigen AmtesWICHTIG:Seit dem 01.10.2021 werden Personalausweise nicht mehr als Reisedokument für das Vereinigte Königreich(Großbritannien) anerkannt. Hier muss ein Reisepass beantragt werden!Sollte es doch schnell gehen kann ein Expressreisepass die Lösung sein:ExpresspässeEin Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird in der Regel innerhalb von 3 - 5 Tagen nach Antragstellung von der Bundesdruckerei geliefert.Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere Haben Sie Ihren Pass oder Ausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro (buergerbuero@minden.de) mit.

    Online-Dienst

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    ID: L100002_123952385

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenBitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:Ihren alten Reisepass (wenn vorhanden) oder Ihren Personalausweisein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen (alternativ kann dieses ab einer Körpergröße von 1,20 m bei uns erstellt werden. Gebühr: 6,00 €)Sollten Sie eingebürgert worden sein: Die Einbürgerungsurkunde im OriginalSollten Sie geheiratet haben: die Eheurkunde Wichtig:Sofern Sie planen zu heiraten, können Sie Ihren neuen Reisepass schon vorab beantragen. Dieses ist frühestens 6 Wochen vor der Eheschließung möglich. Hierzu müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann Ihren neuen Reisepass beantragen.Brauchen Sie einen Zweitpass?Manchmal ist ein zweiter Reisepass notwendig, wenn Sie beruflich oft im Ausland unterwegs sind und der eine Reisepass noch bei der Botschaft eines anderen Landes liegt, sie aber noch andere berufliche Ziele anfliegen müssen. Um einen Zweitpass beantragen zu können ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Der Zweitpass ist dann 6 Jahre gültig.Antrag für MinderjährigeDer Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich.Hinweis:Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen oder das untenstehende Formular unter dem Punkt Anträge / Formulare nutzen.Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilt das Team des Bürgerbüros.

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenUm einen Reisepass eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Antragstellung ist auch früher möglich, dann jedoch nur in Begleitung des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/ Pfleger). Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine formlose Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen oder das untenstehende Formular unter dem Punkt Anträge / Formulare nutzen. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigen vorliegen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenGebühren ab 01. Januar 2024:Reisepass mit 32 Seiten:Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €Reisepass mit 48 Seiten (22,00 € Zuschlag):Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 €Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 €Reisepass im Expressverfahren (32,00 € Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 € / 124,00 €Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 € / 91,50 €zzgl. 6,00 € sofern das Passbild bei uns angefertigt werden soll.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePass, Ferien, Reiseausweis, Urlaub, 48-Seiten Reisepass, Ausweis, Biometrischer Reisepass, Europapass, verreisen, Identifikation, Vielreisepass, Reisepaß, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English