Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen). Der Reisepass muss in der Regel in der Kommune beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist. Hinweise Ab 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Es muss ein normaler Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein.

    Online-Dienst

    Reisepass Ausstellung und Änderung

    ID: L100002_123702674

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, ansonsten der Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads), Personenstandsurkunde Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder Heiratsurkunde und ggf. Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind) bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein und gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (Vertriebenenausweis und Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro). Anforderungen an das Lichtbild schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter Downloads). Wichtig bei Kinderreisepässen Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes ist zwingend erforderlich! Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres! Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen. Vorher ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Passes § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG) Gültigkeitsdauer § 5 Passgesetz (PaßG) Lichtbild § 5 Passverordnung (PassV) Gebühren § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Beantragung Ihres Reisepasses wird dieser zu Ihrer Meldebehörde geschickt. Dort können Sie ihn anschließend abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass verloren / Reisepass wiedergefunden Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten. Fingerabdrücke: Bei Beantragung Ihres Reisepasses werden Ihre Fingerabdrücke aufgenommen. Diese werden ausschließlich auf dem Chip in Ihrem Reisepass gespeichert. Mehr Informationen zu den Chipdaten finden Sie im weiteren Text. In der Regel werden die Fingerabdrücke von Ihrem rechten und linken Zeigefiger aufgenommen. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist Pflicht. Von der Pflicht befreit sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus dauerhaften medizinischen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben können. Informationen zu den Chip-Daten Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken. Bei der Passbehörde Löschung bis spätestens nach Aushändigung des Reisepasses. Kein Abgleich mit Datenbanken. Auslesen des Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden). Der Passinhaber kann die Chipdaten in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePass, Ferien, Reiseausweis, Urlaub, 48-Seiten Reisepass, Ausweis, Biometrischer Reisepass, Europapass, verreisen, Identifikation, Vielreisepass, Reisepaß, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English