Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen in den Servicebüros nicht erfolgen kann. Antragstellung Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein). Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem, per Mail unter terminanfrage-servicebuero@velbert.de oder telefonisch unter 02051/26-2320 buchen. Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. In Pässe für Minderjährige können auf Antrag die Familiennamen der sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden, wenn sich der Familienname der minderjährigen Person vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Eingetragen werden stets alle sorgeberechtigten Personen. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil mit der Eintragung nicht einverstanden, kann kein Eintrag der Familiennamen erfolgen. Das schriftliche Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils kann mittels Vollmacht nachgewiesen werden. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen. Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich. Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende). Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen. Lichtbild Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Ein biometrisches Lichtbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden. Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden. Namensänderung durch anstehende Eheschließung Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen. Gültigkeiten Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre vorläufiger Reisepass - bis zu einem Jahr

    Online-Dienst

    Reisepass

    ID: L100002_123749355

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Fax: 02051 26-2327

    Telefon Festnetz: 02051 26-2320

    E-Mail: servicebuero@velbert.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter ReisepassDer bisherige Pass wird bei der Aushändigung des neuen Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt. Bisheriger KinderreisepassDer bisherige Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt. Ihr PersonalausweisDer Personalausweis wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Pass verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Reisepass besessen haben. Geburts-, Ehe- oder LebenspartnerschaftsurkundeBitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Ein aktuelles biometrisches PassfotoDas Foto sollte nicht älter als sechs Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die biometrischen Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich. VerlustanzeigeDiese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige wird im ServiceBüro aufgenommen. Bescheinigung der PolizeiFalls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt. Bei Minderjährigen zusätzlich Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlichBescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    deutsche Staatsangehörigkeit in Velbert mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Paßgesetz (PaßG)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter Onlinedienstleistungen haben Sie die Möglichkeit zu sehen, ob Ihr Reisepass schon abholbereit ist. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Reisepass abzuholen, können Sie eine Ihnen vertraute Person zur Abholung bevollmächtigen. Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht muss bei der Abholung des Reisepasses vorgezeigt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 7-8 Wochen in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3-5 Arbeitstage (keine Garantie). Der vorläufige Reisepass wird direkt im ServiceBüro ausgestellt.

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePass, Ferien, Reiseausweis, Urlaub, 48-Seiten Reisepass, Ausweis, Biometrischer Reisepass, Europapass, verreisen, Identifikation, Vielreisepass, Reisepaß, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English