Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund erhöhter Anfragen vor Urlaubs- und Ferienzeiten, die Druck- und Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei bis zu 8 Wochen dauern können. Wer als Deutscher ins außereuropäische Ausland verreisen will, benötigt einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen der Länder jederzeit ändern können. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Konsulate oder ihr Reisebüro. Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.Ab dem 01. März 2017 gibt es den neuen Reisepass der dritten Generation, der neben den Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses und dem digitalen Lichtbild weitere neue Sicherheitsmerkmale und ein neues, modernes Sicherheitsdesign enthält. Die Fingerabdrücke werden elektronisch mit einem Scanner erfasst. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdruckdaten findet nicht statt. Bei Kindern unter sechs Jahren oder wenn dauerhafte medizinische Gründe vorliegen, werden keine Fingerabdrücke erhoben. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.epass.de.Die antragsstellende Person (auch eine minderjährige Person) muss immer bei Beantragung anwesend sein!Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten beziehungsweise die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen.Falls es einmal eilig sein sollte, kommt die Beantragung eines Expresspasses in Betracht. In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass zur sofortigen Mitnahme ausgestellt werden.Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden.Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich durch eine Vollmacht vertreten lassen.

    Online-Dienst

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    ID: L100002_121722126

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mosterstraße 2

    47589 Uedem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2825 88-0

    E-Mail: buergerbuero@uedem.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    biometrisches Lichtbild / Passfoto (nicht älter als sechs Monate), alter Reisepass oder Personalausweis, Geburtsurkunde (wenn alter Reisepass oder Personalausweis nicht in Uedem ausgestellt wurde))

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass - 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass - 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    unter 24 Jahren: 37,50€ über 24 Jahren: 70,00€ Reisepass-Express unter 24 Jahren: 69,50€ Reisepass-Express über 24 Jahren: 102,00€ Reisepass vorläufig: 26,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Uedem: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden, enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePass, Ferien, Reiseausweis, Urlaub, 48-Seiten Reisepass, Ausweis, Biometrischer Reisepass, Europapass, verreisen, Identifikation, Vielreisepass, Reisepaß, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English