Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
    • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

    Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

    Beantragung des Reisepasses:

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

    Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Zuständigkeiten:

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen. Nach § 19 PassG ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält. Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält. Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat den Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu erbringen. Eine Ausstellung durch die Burggemeinde Brüggen als örtlich nicht zuständige Behörde erfolgt nur in absoluten Ausnahmefällen bei Nachweis eines wichtigen Grundes im Sinne des § 19 Absatz 4 PassG. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen außerhalb der EU mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird. Die Änderung von Reisepässen ist kostenlos. Express-ReisepassFalls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgerservice beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden. Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen und wird innerhalb von 72 Stunden geliefert. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Vorläufiger ReisepassWird sofort ein Reisepass benötigt, kann ein vorläufiger Pass ausgestellt werden. Verlust des Reisepasses Sie müssen eine Verlustanzeige unterschreiben. Dies können Sie persönlich im Bürgerservice oder mit dem unten angeführten Antragsassistenten vornehmen, einen noch vorhandenen Lichtbildausweis (Führerschein oder Personalausweis) mitbringen, wenn Sie sofort einen Passersatz - vorläufiger Pass - benötigen, muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandter (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder) mit, der Ihre Identität bestätigen kann.

    Online-Dienst

    Reisepass beantragen

    ID: L100002_121713019

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Dienstag: 07:30 - 12:30Mittwoch: 07:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Donnerstag: 07:30 - 12:30, 13:30 - 18:00Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 5701-200

    E-Mail: buergerservice@brueggen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
    • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin. Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses: Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Der Bürgerservice kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Erforderliche Unterlagen: Aktuelles biometriefähiges Lichtbild Ggf. Alter Reisepass Personalausweis, Kinderreisepass oder Führerschein Bei erstmaliger Beantragung oder zur Klärung von Zweifelsfragen kann die Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den (Express-)Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH nach der Herstellung an den antragstellenden Bürgerservice verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen. Sie können auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen, die für Sie die Abholung Ihres Reisepasses beim Bürgerservice vor Ort wahrnimmt. Nutzen Sie dazu das unten beigefügte Formular. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen. Bei Personen zwischen 12 und 18 Jahren wird eine Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines Reisepasses benötigt. Für die Antragstellung oder Aushändigung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Elternteil eine von Ihm bevollmächtigten Person mit der Antragsstellung bzw. Abholung des Reisepasses für das minderjährige Kind beauftragen. Für diese Vorgänge stehen Ihnen am Ende der Seite entsprechende Antragsassistenten zur Verfügung. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen. Den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses/Personalausweises können Sie bei der Online-Abholauskunft erfragen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Kosten

    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,00€ Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50€ Vorläufiger Reisepass: 26,00€ Expressreisepass zusätzlich zu den anfallenden Kosten für den Reisepass: 32,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt. Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 30.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Elektronischer Reisepass, Identifikation, Biometrischer Reisepass, Ausweis, Europapass, Urlaub, Einreise, Reisepaß, verreisen, ePass, EU-Ausland, Reiseausweis, deutscher Reisepass, Ausland, Ferien, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de