Reisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wohnortänderung im Reisepass beantragen

    In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.

    Beschreibung

    In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

    Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

    Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerGrundsätzlich ist für die Ausstellung eines Reisepasses die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.Hier gelangen Sie zur Statusabfrage Ihres Dokumentes.

    Online-Dienst

    Wohnortänderung im Reisepass beantragen

    ID: L100002_123936500

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reisepass
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
      für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
    • bei Vertretung:
      • Vollmacht

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaerfür einen Reisepass oder einen Express-Reisepass:Der Express-Reisepass ist ein normaler, maschinenlesbarer Reisepass, den die Bundesdruckerei gegen eine erhöhte Gebühr schneller als sonst fertigt. Er wird innerhalb von drei Werktagen von der Bundesdruckerei ausgestellt.aktuelles, biometrisches Fotobisher bestehendes AusweisdokumentEinverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (siehe Formulare)Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 18. LebensjahresGegebenenfalls Einbürgerungsurkundezusätzlich bei einem vorläufigen Reisepass:Ein vorläufiger Reisepass dient dazu, einen Passbewerber in Not- und Eilfällen im In- und Ausland sofort mit einem vollwertigen Ausweisdokument zu versehen.Nachweise für den Not- oder Eilfall (z.B. Flugticket, Buchungsbestätigung)zusätzlich bei einem zweiten Reisepass:Ein Grund für einen Zweitpass ist, wenn Sie zum Beispiel in einen Staat einreisen möchten, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigern wird, wenn aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.schriftlicher Nachweis des Arbeitgeberszusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Reisepass:Ausfertigung der StrafanzeigeIdentitätsnachweisTipp:Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen; vielleicht findet er sich wieder.Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
    • Ihr Wohnort hat sich geändert.
    • Sie bringen Ihren Reisepass zur Ummeldung mit in die Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerPassgesetz

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:

    • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnort-Änderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
    • Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
    • Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnort-Aufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.

    Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:

    • Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat.
    • Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.

    Fristen

    Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerReisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 € und sechs Jahre gültigReisepass für Personen über 24 Jahre: 70,00 € und zehn Jahre gültigzusätzliche Gebühr für einen Expressreisepass: 32,00 €Vorläufiger Reisepass: 26,00 € und ein Jahr gültigZweiter Reisepass: 70,00 € und sechs Jahre gültigzusätzliche Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Wohnortwechsel, Neuer Wohnort, Wohnsitz, Wohnort, Wegzug, Pass, Ummeldung, Reisepaß, Wohnortänderung, Umzug, Wohnort ändern, Wohnsitzwechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de