Reisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wohnortänderung im Reisepass beantragen

    In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.

    Beschreibung

    In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

    Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

    Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu verlängerten Produktionszeiten bei der Bundesdruckerei kommt. Aktuell beträgt der Zeitraum zwischen Beantragung und Abholung ca. zwölf Wochen. In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen.Informationen hierzu finden Sie auf der Dienstleistungsseite: Express-Reisepass beantragen Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Beachten Sie hier bitte die besonderen Regelungen für Ausweise und Pässe für Minderjährige. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Gebärdensprachvideo Reisepass beantragen

    Online-Dienst

    Wohnortänderung im Reisepass beantragen

    ID: L100002_121808733

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    Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bürgerbüro Krefeld Hüls

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    Bürgerbüro Krefeld Mitte

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    Bürgerbüro Krefeld Traar

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    Bürgerbüro Krefeld Oppum

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    Maybachstraße 177

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    Bürgerbüro Krefeld Bockum

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    Uerdinger Straße 585

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    Bürgerbüro Krefeld Süd

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    Virchowstraße 130

    47805 Krefeld

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    Bürgerbüro Krefeld Fischeln

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reisepass
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
      für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
    • bei Vertretung:
      • Vollmacht

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger Reisepass oder Personalausweis, gegebenenfalls Kinderreisepass, ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild, bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
    • Ihr Wohnort hat sich geändert.
    • Sie bringen Ihren Reisepass zur Ummeldung mit in die Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:

    • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnort-Änderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
    • Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
    • Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnort-Aufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.

    Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:

    • Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat.
    • Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt, der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck zweimal von Ihnen unterschrieben wurde.

    Fristen

    Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Reisepass hat nachfolgende Gültigkeit: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Fristen einen neuen Reisepass.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 70,00€ Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 37,50€ Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 92,00€ Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 59,50€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht keine Pflicht, den Reisepass ständig mit sich zu führen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Wohnortwechsel, Neuer Wohnort, Wohnsitz, Wohnort, Wegzug, Pass, Ummeldung, Reisepaß, Wohnortänderung, Umzug, Wohnort ändern, Wohnsitzwechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de