Taxigenehmigung Erteilung

    Taxigenehmigung Erteilung

    Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten ein Gewerbe zur Beförderung von Personen mit einem Taxi anmelden?

    Online-Dienst

    Taxigenehmigung Erteilung

    ID: L100002_121796671

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26130

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 / § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen

    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Gewerbeanmeldung
    • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
    • beglaubigter Handelsregisterauszug

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fach- und SachkundenachweisSie oder zur Führung der Geschäfte bestellte Personen müssen sachlich und fachlich geeignet sein. Details dazu weiter unten.Nachweis der finanziellen LeistungsfähigkeitInnerhalb eines amtlichen Vordrucks, den Sie bei Aushändigung oder Zusendung der Antragsunterlagen erhalten, müssen Sie ein ausreichendes Geschäftsvermögen nachweisen. Details weiter unten.Eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste oder der Vereinssatzungsofern Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person stellen.Ein Auszug aus dem Handelsregistersofern Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person stellen.Ein aktueller Versicherungs- oder Beitragsnachweis,aus dem hervorgeht, dass die Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung als Taxi versichert sind.Führungszeugnis nach Belegart 0Dies beantragen Sie in Köln im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Köln haben, bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '32-322/1 PBefG' an.Auszug aus dem GewerbezentralregisterDiesen beantragen Sie in Köln im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Köln haben, bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '32-322/1 PBefG' an.Auszug aus dem VerkehrszentralregisterDer Auszug wird gegen Entrichtung der Gebühr von Ihrem*Ihrer Sachbearbeiter*in beim Verkehrszentralregister direkt beantragt.Bescheinigung in Steuersachen Ihres Wohnsitzfinanzamtes und Ihres BetriebsfinanzamtesDiese Bescheinigung müssen Sie von allen Finanzämtern der Kreise und Gemeinden vorlegen, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Die Bescheinigungen dürfen am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter alsUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde für Wohn- und BetriebssitzDiese Bescheinigungen sind vom*von der Antragsteller*in von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigungen dürfen an dem Tag, an deUnbedenklichkeitsbescheinigung der KrankenkasseDiese Bescheinigung müssen Sie von allen Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer*innen beschäftigen oder beschäftigt haben sowie auch für sich selbst, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sind oder waren. Die Bescheinigungen dürfen am Tag der EUnbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für FahrzeughaltungenSie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein!Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvenzgerichtdes für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Die Bescheinigung darf am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein!

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Onlinedienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.

    Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,

    • wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
    • ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
    • ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist

    Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.

    Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, nachdem ein Widerspruch erfolglos verlief.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erstgenehmigung kostet pauschal 150 Euro. Bei der Erneuerung der Genehmigung fallen ebenfalls 150 Euro für das erste Fahrzeug sowie für jedes weitere 40 Euro an Gebühr an. Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug mit je 13 Euro, sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister weitere 3,30 Euro.Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Gelegenheitsverkehr, Taxen, Taxi, Genehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de