Mietwagengenehmigung Erteilung

    Genehmigung für Mietwagen beantragen

    Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten gewerblich Personen mit einem Mietwagen befördern? Dazu benötigen Sie eine Genehmigung für Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz.Hinweis: Die Bearbeitungszeit für Mietwagenanträge kann derzeit bis zu drei Monate nach Vorlage aller Unterlagen betragen.

    Online-Dienst

    Genehmigung für Mietwagen beantragen

    ID: L100002_121796670

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26130

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Numer 2/ § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen:

    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Gewerbeanmeldung

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fach- und SachkundenachweisSie oder die zur Geschäftsführung bestellte Person müssen sachlich und fachlich geeignet sein. Siehe unten: Informationen zur fachlichen Eignung.Nachweis der finanziellen LeistungsfähigkeitÜber den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung (über das Geschäftsvermögen) und eventuell die Zusatzbescheinigung (über das Privatvermögen) muss ein ausreichendes Vermögen nachgewiesen werden. Die Vordrucke erhalten Sie bei Aushändigung oder ZuAusfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzungsofern es sich beim Antragstellenden um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.Auszug aus dem Handelsregistersofern es sich beim Antragstellenden um eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt.Ein aktueller Versicherungs- oder Beitragsnachweis,aus dem hervorgeht, dass die Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung als Personenmietwagen versichert sind. Baurechtliche KlärungNehmen Sie Kontakt mit dem Bauaufsichtsamt auf und klären Sie dort, ob ein Baugenehmigungsverfahren (Antrag auf Nutzungsänderung) durchzuführen ist. Infos dazu und Kontaktdaten siehe bei Antragsberatung Bauen unter "Download und Infos" Für jeden MieDienstanweisungBei Einsatz einer zur Geschäftsführung bestellten Person sowie bei Einsatz von mehr als 10 Mietwagen ist eine Dienstanweisung nach § 3 BOKraft vorzulegen.ArbeitsverträgeBei Einsatz einer zur Geschäftsführung bestellten Person sowie bei Einsatz eines zusätzlichen Betriebsleiters bei Einsatz von mehr als zehn Mietwagen sind die entsprechenden Arbeitsverträge vorzulegen.Führungszeugnis nach Belegart OZu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, in Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 PBefG.Auszug aus dem GewerbezentralregisterZu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, in Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 PBefG.Auszug aus dem VerkehrszentralregisterNach Vorliegen Ihrer persönlichen Daten wird dieser Auszug gegen Entrichtung der Gebühr von uns beim Verkehrszentralregister direkt beantragt.Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes und des BetriebsfinanzamtesDiese Bescheinigungen sind von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die BescheiniguUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde für Wohn- und BetriebssitzDiese Bescheinigungen sind von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die BescheiniguUnbedenklichkeitsbescheinigung der KrankenkasseDie Bescheinigung benötigen Sie von allen Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer*innen beschäftigen oder beschäftigt haben sowie eventuell für Sie selbst, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sind oder waren. Die Bescheinigungen dürfen an dem Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für FahrzeughaltungenSie erhalten die Bescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF), Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älUnbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvenzgerichtdes für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls ein Widerspruch erfolglos ist.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Erstgenehmigung sowie bei der Erneuerung der Genehmigung fallen 60 Euro für das erste Fahrzeug und für jeden weiteren Mietwagen 30 Euro an Gebühr an. Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug (je 13 Euro) sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister (3,30 Euro). Bei Benennung einer zur Geschäftsführung bestellten Person und Einsatz einer Betriebsleitung fällt eine zusätzliche Gebühr von 150 Euro an.Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Mietwagengenehmigung, Omnibusverkehr, Personenbeförderung, Genehmigung zum Mietwagenverkehr, Mietwagen, Gelegenheitsverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English