Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Familiennamen zu ändern. Dies kann bei einer Eheschließung oder nach deren Auflösung geschehen. Aber auch für Kinder stehen verschiedene Erklärungsarten zur Verfügung. Außerdem können eingebürgerte Personen von bestimmten Erklärungsvarianten Gebrauch machen. Besondere Regelungen gibt es auch für Vertriebene und Spätaussiedler. Auch die Reihenfolge der Vornamen kann geändert werden. Die an dieser Stelle beschriebenen Erklärungsmöglichkeiten basieren auf Rechtsgrundlagen aus dem EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch), BGB, LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz), BVFG (Bundesvertriebenengesetz), PStG (Personenstandsgesetz). Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

    Online-Dienst

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    ID: L100002_121767977

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Namensänderung hängt in erster Linie davon ab, wessen Name geändert werden soll. Das Recht zur Namensänderung basiert auf verschiedenen Gesetzen, je nachdem welches Ziel es zu erreichen gilt. Beispiel 1: Ein unter 5 Jahre altes Kind, welches vor der Eheschließung den Familiennamen seiner Mutter erhalten hat, bekommt nach der Bestimmung eines Ehenamens seiner Eltern diesen Namen als Geburtsnamen. Dies macht sich insbesondere natürlich dann bemerkbar, wenn der Name des Vaters als Ehename bestimmt wurde. Beispiel 2: Eine Ehe wurde geschieden oder durch Tod aufgelöst. Die Person, dessen (Geburts-)Name seinerzeit nicht Ehename wurde, kann ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Beispiel 3: Eine Person mit ausländischer Nationalität wurde in den deutschen Staatsverband eingebürgert. Bisher trug diese Person eine Namenskette. Nun kann sie aus dieser Namenskette u. a. Vor- und Familiennamen bestimmen, um die Namensführung an die in Deutschland übliche Gestaltung anzupassen. Beispiel 4: Eine Spätaussiedlerfamilie kann u. a. bestimmen, dass die im Heimatland üblichen geführten Vatersnamen abgelegt und/oder die übrigen Namen in deutscher Form geführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zunächst müssen die notwendigen Dokumente für die Beurkundung der Erklärung beim Standesamt vorgelegt werden. Welche das sind, hängt in erster Linie davon ab, wer die erklärende Person ist und welche Rechtsgrundlage für die Namensänderung maßgebend ist. Daher empfhiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt. Nach Vorliegen der Unterlagen wird die Beurkundung vorbereitet und ein Termin mit der/den erklärenden Person/en vereinbart. Handelt es sich beim beurkundenden Standesamt auch um die für die Entgegennahme zuständige Behörde, kann eine Namensänderungsbescheinigung sofort ausgestellt werden; anderenfalls ist eine Abschrift der Erklärung an das zuständige Standesamt weiterzuleiten. Von dort erhält die erklärende Person dann auf Antrag eine Namensänderungsbescheinigung oder eine entsprechend aktualisierte Personenstandsurkunde.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Erklärungen zur Namensführung von Kindern auf Grundlage des § 1617 b BGB (Name bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft) besteht eine Frist von 3 Monaten zur evtl. Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Je nach Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Erklärung zur Namensführung: 21,00€ Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Zusammenhang mit der Wirksamkeit einer Namensänderung stellt sich immer die Frage nach der Zuständigkeit. Dabei wird unterschieden zwischen dem Begriff der Beurkundung einer Erklärung und der Entgegennahme einer Erklärung. Beurkunden kann eine namensrechtliche Erklärung im Grunde jedes deutsche Standesamt (bei Aufenthalt im Ausland übernehmen dies die Auslandsvertretungen Deutschlands). Durch die Beurkundung allein erlangt die Erklärung jedoch keine Wirksamkeit. Sie muss vielmehr vom zuständigen Standesamt entgegengenommen werden. In den meisten Fällen ergibt sich die Zuständigkeit eines Standesamtes aus der Tatsache, dass es das zugrundeliegende Register führt, in dem die Namensänderung einzutragen ist. Beispiel: Ein Ehepaar hat bei seiner Eheschließung in Goch den Geburtsnamen des Mannes zum Ehenamen bestimmt. Die Ehe wurde geschieden; die Frau möchte gern ihren eigenen Geburtsnamen wieder annehmen. Die Frau wohnt aktuell in Kleve. Wenn sie beim Wohnsitzstandesamt die Erklärung abgibt, wird diese erst wirksam, wenn das Standesamt Goch sie entgegennimmt. Die Konsequenz daraus ist, dass die erklärende Person die Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt Goch erhält, nachdem dieses die Namensänderung im Eheregister beurkundet hat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Vorname, Rufname, Nachname, Namensänderung, Namensrecht, Familie, Taufname, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English