• Kerken (Landkreis Kleve, Nordrhein-Westfalen)
Vorname Änderung

Vorname ändern

Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
 

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse oder
  • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • religiöse Motive,
  • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
  • nach einer Geschlechtsumwandlung.

Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

Allgemeines zum Thema Namensänderung Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig. Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz in Betracht. Weitere rechtliche Möglichkeiten für eine Namensänderung können sich aber auch z.B. aus dem Bundesvertriebenengesetz, dem Personenstandsgesetz oder dem Transsexuellengesetz ergeben. Öffentlich-rechtliche Namensänderung Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz stellen einen Ausnahmefall dar und sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann z.B. in folgenden Fällen vorliegen: bei Führen eines Sammelnamens wie Meyer, Müller, Schmidt und Schulz bei Namen, die anstößig oder lächerlich klingen bei Schwierigkeiten in der Schreibweise oder in der Aussprache eines Namens bei Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten ä, ö, ü bei Pflegekindern bei seelischer Belastung, die durch die Namensführung hervorgerufen wird. Eine Änderung des Namens kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt, ein anderer Name besser klingt oder wegen familiärer / privater Probleme eine Loslösung von einem Namen gewünscht ist. Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist der Kreis Kleve zuständig. Einen Antrag auf Namensänderung können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde stellen (Bürgerbüro oder Standesamt), wo Sie auch das entsprechende Antragsformular erhalten. Ihr Antrag wird von dort zur Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet. Die Anträge auf Änderung des Familiennamens bzw. auf Änderung des Vornamens sind auch als Online-Dienst verfügbar. Sollten Sie Fragen zur Namensänderung oder zur Antragstellung haben, richten Sie bitte eine Anfrage an die folgende E-Mailadresse: ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de Erforderliche Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf Namensänderungen (Vornamen / Familiennamen) beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde(n) der von der Namensänderung betroffenen Personen ggf. beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde(n) aktuelle erweiterte Meldebescheinigung aktuelles Führungszeugnis nach § 30 BZRG für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben Selbstauskunft aus dem Schuldnerregister ausführliche Antragsbegründung Unterlagen, die darüber hinaus benötigt werden, können je nach Einzelfall unterschiedlich sein und werden Ihnen im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages ggf. noch mitgeteilt. Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Antrag auf Namensänderung (Familiennamen) Gebührenrahmen 50,00 Euro bis 1.200,00 Euro Antrag auf Namensänderung (Vornamen) Gebührenrahmen 50,00 Euro bis 300,00 Euro ÖffnungszeitenGenerelle Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9:00 - 16:00 Freitag 9:00 - 12:00

Online-Dienst

Vorname ändern

ID: L100002_135051812

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

zuständige Stelle

Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

Zuständigkeit

Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

Ansprechpartner

Für Kerken wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

Formulare

Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
  • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
  • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
  • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
    • die Meldebehörde,
    • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
    • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
  • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

  • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
  • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

etwa 6 Monate

Kosten

Je nach Verwaltungsaufwand und Bundesland unterschiedlich.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen. Bei Ablehnung des Antrags entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.

Hinweise (Besonderheiten)

Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Namensrecht, Namensänderung, Vorname, Rufname, Taufname, Familie, Familienname, Nachname

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de